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Aktienregister für Holdings: alle Gruppengesellschaften an einem Ort

TL;DR

Eine Holding mit mehreren Tochtergesellschaften führt für jede Gesellschaft ein eigenes Aktien- oder Anteilbuch. Mit das-aktienregister.ch führen Sie alle diese Register über einen Zugang: die Holding steht als Aktionärin im Register der Tochter, die wirtschaftlich Berechtigten sind über die ganze Kette nachvollziehbar, und eine Adressänderung einer Person gilt in allen Registern. Die Meldung an das Transparenzregister erledigen Sie je Gesellschaft selbst oder übertragen sie an uns.

Inhalt

Viele Schweizer KMU wachsen über die Jahre zu einer Gruppe: eine Holding, darunter eine operative Hauptgesellschaft, weitere Tochtergesellschaften als AG oder GmbH und Beteiligungen mit Partnern. Jede dieser Gesellschaften muss ihr eigenes Aktienbuch oder Anteilbuch führen, und seit dem 1. Oktober 2026 auch ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden. Diese Seite zeigt, wie Sie die Register einer Gruppe an einem Ort führen und aktuell halten.

Kurzübersicht: die Register einer Gruppe in 5 Schritten

  1. Gesellschaften erfassen – die Holding und jede Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft als eigenes Register anlegen.
  2. Bestehende Bücher importieren – Aktionäre und Gesellschafter aus Word- oder Excel-Dateien übernehmen.
  3. Holding als Aktionärin eintragen – im Register jeder Tochter die Holding als juristische Person erfassen.
  4. Wirtschaftlich Berechtigte hinterlegen – die Personen hinter der Holding und hinter Partnergesellschaften beim jeweiligen Eintrag erfassen.
  5. Laufend pflegen und melden – Übertragungen, Adressänderungen und Kapitalveränderungen erfassen und die Meldung an das Transparenzregister nachführen.

Warum Holdings ihre Aktienbücher professionalisieren

In vielen Gruppen entstehen die Aktienbücher nebenbei: bei der Gründung einer Tochter ein Word-Dokument, bei der nächsten Beteiligung eine Excel-Liste. Solange eine Person alles im Kopf hat, funktioniert das. Mit der Zeit wechseln aber die zuständigen Personen, Dateien werden kopiert und unterschiedlich nachgeführt, und niemand weiss mehr sicher, welche Version gilt.

Das Gesetz verlangt für jede Aktiengesellschaft ein Aktienbuch mit Namen und Adresse der Aktionäre und für jede GmbH ein Anteilbuch. Hinzu kommt das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Für eine Gruppe mit sieben Gesellschaften sind das sieben Register, die alle vollständig, aktuell und für die Revision belegbar sein müssen.

Drei Momente zeigen, wo verstreute Dateien an ihre Grenze kommen:

  • Revision und Generalversammlung: Die Revisionsstelle oder der Verwaltungsrat fragt nach dem Stand zu einem Stichtag. Ohne Historie lässt sich der Stand nur mühsam rekonstruieren.
  • Wechsel einer zuständigen Person: Wer die Bücher übernimmt, muss zuerst herausfinden, welche Datei aktuell ist und welche Änderungen fehlen.
  • Transparenzregister: Für jede Gesellschaft der Gruppe sind die wirtschaftlich Berechtigten zu melden und bei Änderungen nachzuführen. Dafür braucht es ein vollständiges Bild der Beteiligungen über alle Ebenen.

Ein Register je Gesellschaft, ein Zugang für die Gruppe

Jede Gesellschaft der Gruppe erhält ihr eigenes Register. Rechtlich bleibt jedes Buch eigenständig, mit eigenen Aktionären, eigenen Wertpapieren und eigener Änderungshistorie. Sie wechseln zwischen den Gesellschaften über das Benutzermenü, ohne sich neu anzumelden.

  • Aktiengesellschaften: Aktienbuch mit Namenaktien, auch mit mehreren Aktienarten oder Nennwerten, und auf Wunsch Partizipationsscheinen.
  • GmbH: Anteilbuch für die Stammanteile, nach demselben Standard wie die Aktienbücher der Gruppe.
  • Administratoren je Gesellschaft: Für jede Gesellschaft legen Sie fest, wer sie bearbeitet. So kann zum Beispiel die Geschäftsführerin einer Tochter ihr Register selbst pflegen, während die Holding alle Gesellschaften sieht.
  • Historie und Dokumente: Jede Übertragung und jede Änderung bleibt mit Datum dokumentiert. Aktienbuch-Auszüge, Zertifikate und Bescheinigungen erstellen Sie je Gesellschaft auf Knopfdruck.

Die bestehenden Word- oder Excel-Bücher übernehmen Sie per Import aus Excel. Über 3‘000 Schweizer Unternehmen führen ihr Aktienregister bereits mit das-aktienregister.ch.

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Die Holding als Aktionärin der Tochtergesellschaft

Im Register einer Tochtergesellschaft steht die Holding als juristische Person, mit Firmenname, Sitz und der Anzahl Aktien oder Stammanteile. Das gilt für 100-Prozent-Töchter ebenso wie für Gesellschaften, an denen die Holding gemeinsam mit Partnern beteiligt ist.

Beim Eintrag der Holding erfassen Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen, die hinter ihr stehen. Gleiches gilt für Partnergesellschaften, die an einer Tochter beteiligt sind: Auch dort hinterlegen Sie, welche natürlichen Personen die Partnergesellschaft kontrollieren. So bleibt nachvollziehbar, wer am Ende der Kette steht.

Bei Minderheitsbeteiligungen liegt die Information über die anderen Aktionäre oft beim Partner. Es lohnt sich, diese Angaben früh einzuholen, damit die Meldung an das Transparenzregister für jede Gesellschaft vollständig ist.

Personen, die an mehreren Gesellschaften beteiligt sind

In einer Gruppe tauchen dieselben Personen in mehreren Registern auf: der Gründer in der Holding, Mitglieder der Geschäftsleitung mit einer Beteiligung an einer Tochter, Partner in einer Beteiligungsgesellschaft.

Ist dieselbe Person an mehreren Gesellschaften beteiligt, führen Sie ihre Einträge über ein zusammengeführtes Benutzerkonto. Eine Adressänderung erfassen Sie dann einmal, und sie gilt in allen Registern, in denen die Person eingetragen ist. Über das Aktionärsportal können Aktionärinnen und Aktionäre ihre Adresse auch selbst nachführen.

Transparenzregister: wirtschaftlich Berechtigte über die Holding hinweg

Seit dem 1. Oktober 2026 muss jede Gesellschaft ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes melden. In einer Gruppe betrifft das die Holding und jede Tochter- und Beteiligungsgesellschaft einzeln. Das Register ist nicht öffentlich; Einsicht haben Behörden und bestimmte Finanzintermediäre.

Wer gilt in einer Gruppe als wirtschaftlich berechtigt?

Wirtschaftlich berechtigt ist, wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Bei einer Tochtergesellschaft führt die Kette über die Holding: Wer die Holding mit mehr als 50 Prozent kontrolliert und über sie mindestens 25 Prozent an der Tochter hält, gilt bei der Tochter als wirtschaftlich berechtigt. Die Prozentsätze werden dabei nicht multipliziert.

Erreicht niemand diese Schwelle und kontrolliert niemand die Gesellschaft auf andere Weise, wird das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet, in der Praxis die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung oder das Präsidium des Verwaltungsrats.

Beispiel: Holding mit vier Beteiligungen

Eine Gründerin hält 80 Prozent der Holding. Die Holding ist an vier Gesellschaften beteiligt:

Gesellschaft Beteiligung der Holding Wirtschaftlich berechtigt über die Holding
Operative AG 100 % Gründerin
Tochter-GmbH A 60 % Gründerin; dazu jede Person mit mindestens 25 % der übrigen Anteile
Gemeinschafts-AG 50 % Gründerin; dazu wer den Partner mit 50 % kontrolliert
Beteiligungs-GmbH B 20 % niemand über die Holding; massgebend sind die übrigen Gesellschafter

Hält bei der Beteiligungs-GmbH B niemand mindestens 25 Prozent und gibt es keine andere Form der Kontrolle, wird das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet.

Fristen für die Erstmeldung

Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte bereits alle als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister stehen, haben für die Erstmeldung zwei Jahre Zeit ab Inkrafttreten. Für die übrigen gelten kürzere Fristen, je nach Rechtsform und Revision zwischen dem 1. Januar und dem 1. April 2027. Ob eine Tochtergesellschaft die zwei Jahre nutzen kann, hängt davon ab, ob die Person hinter der Holding bei der Tochter selbst als Organ im Handelsregister steht, etwa im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung. Die Einzelheiten stehen im Leitfaden zum Transparenzregister.

Meldung selbst einreichen oder übertragen

Die Meldung erfolgt über EasyGov. Sie können sie für jede Gesellschaft selbst einreichen oder an uns übertragen: Mit Ihrer Vollmacht über EasyGov bereiten wir die Meldung je Gesellschaft aus dem Register vor, reichen sie ein und halten sie aktuell, wenn sich bei den Beteiligungen etwas ändert. Den Bericht der wirtschaftlich Berechtigten erstellen Sie für Ihre eigene Dokumentation je Gesellschaft direkt aus dem Register.

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Laufende Pflege: Änderungen in der Gruppe

Eine Gruppe verändert sich: Eine Tochter wird gegründet, ein Partner verkauft seine Anteile, eine Kapitalerhöhung bringt neue Aktionäre, eine Person zieht um. Jede dieser Änderungen betrifft ein Register und manchmal auch die Meldung an das Transparenzregister.

  • Übertragungen erfassen Sie mit Datum und Belegen; das Register zeigt jederzeit den Stand zu einem Stichtag.
  • Neue Gesellschaften legen Sie im selben Zugang an und tragen die Holding als Aktionärin ein.
  • Kapitalerhöhungen bilden Sie im Register der betroffenen Gesellschaft ab, auf Wunsch mit digitaler Zeichnung.
  • Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister nachzumelden. Mit dem Meldedienst übernehmen wir diese Nachführung.

Für die Generalversammlung jeder Gesellschaft stehen Einladung, Vollmachten und Abstimmung aus demselben Register zur Verfügung, auch als Video-Generalversammlung.

Datenschutz und Sicherheit

Alle Daten werden in der Schweiz gehostet, in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren und nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Die Register der einzelnen Gesellschaften sind voneinander getrennt: Aktionäre einer Tochter sehen nichts von den anderen Gesellschaften der Gruppe. Mehr dazu unter Sicherheit beim Aktienbuch.

Was kostet das Aktienregister für eine Holding?

Für Gruppen stellen wir die Register so zusammen, dass mehrere Gesellschaften zu einem vernünftigen Gesamtpreis zusammenkommen. Gesellschaften mit wenigen Aktionären fassen wir in einem Paket zusammen; grössere Gesellschaften laufen im eigenen Abo. Was es genau kostet, hängt von der Anzahl Gesellschaften, der Anzahl Aktionäre je Gesellschaft und den Wertpapierarten ab. Der Meldedienst für das Transparenzregister kommt je Gesellschaft dazu, wenn Sie ihn nutzen.

Nennen Sie uns die Gesellschaften Ihrer Gruppe, dann erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot.

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Kann ich die Aktienbücher aller Gruppengesellschaften in einem Zugang führen?
Ja. Jede Gesellschaft der Gruppe, ob AG oder GmbH, hat ihr eigenes Register mit eigener Historie. Alle Register führen Sie über denselben Zugang und wechseln zwischen den Gesellschaften, ohne sich neu anzumelden.

Wie wird die Holding im Aktienbuch der Tochter eingetragen?
Die Holding steht im Register der Tochter als juristische Person mit Firmenname, Sitz und Anzahl Aktien oder Stammanteile. Die wirtschaftlich berechtigten Personen hinter der Holding erfassen Sie direkt bei diesem Eintrag.

Wer ist bei einer Tochtergesellschaft wirtschaftlich berechtigt?
Wer die Holding mit mehr als 50 Prozent kontrolliert und über sie mindestens 25 Prozent an der Tochter hält. Erreicht niemand diese Schwelle und kontrolliert niemand die Gesellschaft auf andere Weise, wird das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet.

Muss ich eine Adressänderung in jedem Register einzeln erfassen?
Nein. Ist eine Person an mehreren Gesellschaften beteiligt, führen Sie ihre Einträge über ein zusammengeführtes Benutzerkonto. Die Adressänderung gilt dann in allen Registern, in denen die Person eingetragen ist.

Können Sie die Meldung an das Transparenzregister für alle Gesellschaften übernehmen?
Ja. Mit Ihrer Vollmacht über EasyGov bereiten wir die Meldung je Gesellschaft aus dem Register vor, reichen sie ein und halten sie aktuell, wenn sich bei den Beteiligungen etwas ändert.

Eignet sich die Plattform auch für GmbH in der Gruppe?
Ja. Für eine GmbH führen Sie das Anteilbuch mit den Stammanteilen nach demselben Standard wie die Aktienbücher der Aktiengesellschaften in der Gruppe.

Die ganze Gruppe an einem Ort

Mit einem Register je Gesellschaft, der Holding als Aktionärin und den wirtschaftlich Berechtigten über die ganze Kette behalten Sie die Beteiligungen Ihrer Gruppe im Griff, auch wenn die zuständigen Personen wechseln. Sehen Sie sich die Plattform an:

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