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TJPG-Meldedienst: Vollmacht über EasyGov erteilen, so läuft es

TL;DR

Seit dem 1. Oktober 2026 meldet jede Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister des Bundes. Kunden, die ihr Aktienregister bei uns führen, können diese Meldung an uns übergeben. Dafür erteilt die Gesellschaft uns über EasyGov eine Vollmacht: EasyGov schickt einen Vollmachtsantrag per Post an die Domiziladresse, die zeichnungsberechtigten Personen unterschreiben ihn und senden ihn zurück. Danach reichen wir die Meldung ein und halten den Eintrag aktuell. Die Gesellschaft braucht kein eigenes EasyGov-Konto.

Inhalt

Der TJPG-Meldedienst nimmt Ihnen die Meldung ans Transparenzregister ab. Ihre Daten zu den Aktionären liegen bereits im Aktienregister; wir bereiten die Meldung daraus vor, reichen sie auf EasyGov ein und melden Änderungen nach. Diese Seite zeigt, wie die Vollmacht zustande kommt und was Ihre Gesellschaft dabei tut.

Kurzübersicht: Vollmacht und Meldung in 6 Schritten

  1. Meldedienst vormerken – Sie teilen uns mit, für welche Gesellschaften wir melden sollen, und nennen eine Ansprechperson.
  2. Vollmachtsantrag auslösen – wir verbinden die Gesellschaft auf EasyGov mit unserem Benutzerkonto. EasyGov verschickt daraufhin automatisch einen Vollmachtsantrag.
  3. Brief erhalten – der Vollmachtsantrag kommt per Post an die Domiziladresse der Gesellschaft, wie sie im UID-Register steht.
  4. Unterschreiben und zurücksenden – die im Handelsregister zeichnungsberechtigten Personen unterschreiben und senden den Antrag per Post zurück oder laden ihn auf EasyGov hoch.
  5. Freischaltung – EasyGov prüft den Antrag und schaltet uns per E-Mail für die Gesellschaft frei.
  6. Meldung einreichen – wir reichen die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ein und führen sie bei Änderungen nach.

Realistischer Zeitrahmen: Postweg plus Prüfung durch EasyGov, gemäss EasyGov bis zu 14 Tage. Ist die Gesellschaft bereits mit einem anderen EasyGov-Benutzerkonto verbunden, nennt EasyGov bis zu 150 Tage.

Was ist der TJPG-Meldedienst?

Das Transparenzregister verlangt, dass jede Gesellschaft angibt, wer sie wirtschaftlich kontrolliert: in der Regel Personen, die direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmen halten. Hält niemand diesen Anteil, wird das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet, in der Praxis die Geschäftsführung oder das VR-Präsidium.

Die Meldung darf eine bevollmächtigte Person übernehmen; der Bund sieht das ausdrücklich vor. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei der Gesellschaft. Wir übernehmen die Arbeit: Angaben aus dem Aktienregister zusammenstellen, Meldung auf EasyGov einreichen, Eintrag bei Änderungen aktuell halten. Der Meldedienst steht Gesellschaften offen, die ihr Aktienregister bei uns führen.

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So kommt die Vollmacht über EasyGov zustande

Wir lösen den Vollmachtsantrag aus

Wir suchen die Gesellschaft auf EasyGov über Name oder UID und verbinden sie mit unserem Benutzerkonto. EasyGov weist dabei selbst darauf hin, dass ein Vollmachtsantrag an die Domiziladresse geht und der Zugriff erst nach Rücksendung des unterschriebenen Antrags freigegeben wird.

EasyGov: Unternehmen suchen und verbinden, Hinweis auf den Vollmachtsantrag an die Domiziladresse

Nach der Bestätigung meldet EasyGov, dass der Vollmachtsantrag ausgelöst ist. Diese Bestätigung senden wir Ihnen, damit Sie wissen, dass der Brief unterwegs ist.

EasyGov: «Ihr Vollmachtsantrag wurde ausgelöst»

Der Brief geht an die Domiziladresse

EasyGov verwendet die Domiziladresse aus dem UID-Register. Sie kann von der Adresse abweichen, an der Ihre Ansprechperson arbeitet, etwa wenn das Domizil bei einem Treuhänder liegt. Wir sagen Ihnen vorab, an welchen Ort der Brief geht, damit er nicht liegen bleibt.

Wer unterschreibt

Unterschreiben müssen die Personen, die im Handelsregister für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt sind, nach der dort eingetragenen Zeichnungsart (einzeln oder kollektiv zu zweien). Den unterschriebenen Antrag senden Sie per Post zurück oder laden ihn auf EasyGov hoch.

Freischaltung

Sobald EasyGov den Antrag geprüft hat, erhalten wir eine E-Mail und sind für die Gesellschaft freigeschaltet. Erst dann können wir die Meldung einreichen.

Wenn die Gesellschaft schon ein EasyGov-Konto hat

Auch dann geht ein Vollmachtsantrag per Post an die Domiziladresse. Zusätzlich informiert EasyGov die bisherigen Benutzer per E-Mail, dass wir Zugriff beantragt haben. Diese E-Mail ist nur eine Information: Eine Freigabe direkt in EasyGov ist nicht möglich, der Zugriff kommt erst mit dem unterschriebenen Brief. EasyGov nennt für diesen Weg bis zu 150 Tage. Sagen Sie uns deshalb früh, ob Ihre Gesellschaft bereits ein EasyGov-Konto hat.

Was Ihre Gesellschaft tut – und was nicht

Ihre Gesellschaft Wir
nennt die Gesellschaften und eine Ansprechperson lösen den Vollmachtsantrag auf EasyGov aus
nimmt den Brief an der Domiziladresse entgegen sagen vorab, wohin der Brief geht
lässt ihn von den Zeichnungsberechtigten unterschreiben und sendet ihn zurück stellen die Angaben aus dem Aktienregister zusammen
prüft die vorbereiteten Angaben reichen die Meldung ein und führen sie bei Änderungen nach

Ihre Gesellschaft braucht kein eigenes EasyGov- oder AGOV-Konto und muss keine Vollmacht selbst aufsetzen.

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Mehrere Gesellschaften

Für Holdings oder Treuhänder mit mehreren Gesellschaften spielen wir den Ablauf zuerst mit einer Gesellschaft vollständig durch: Vollmacht zurück, Freischaltung, Meldung eingereicht. Danach lösen wir die Vollmachtsanträge für alle übrigen Gesellschaften in einem Zug aus. So zeigt sich am ersten Fall, wo Briefe ankommen und wer unterschreibt, bevor viele Anträge unterwegs sind. Bei Beteiligungen über Holdings verfolgen wir die Kette bis zur natürlichen Person.

Kosten

Die Meldung auf EasyGov selbst ist kostenlos. Für den Meldedienst verrechnen wir pro Gesellschaft eine einmalige Erstmeldung und eine jährliche Pauschale für die Nachführung. Schreiben Sie uns, für welche Gesellschaften Sie den Dienst nutzen möchten; Sie erhalten ein konkretes Angebot.

Häufige Fragen

Braucht unsere Gesellschaft ein eigenes EasyGov-Konto?
Nein. Wir lösen den Vollmachtsantrag über unser EasyGov-Konto aus. Ihre Gesellschaft muss nur den Brief unterschreiben und zurücksenden, per Post oder als Upload auf EasyGov.

Wohin schickt EasyGov den Vollmachtsantrag?
An die Domiziladresse der Gesellschaft, wie sie im UID-Register eingetragen ist. Liegt das Domizil bei einem Treuhänder oder an einer anderen Adresse als Ihr Büro, sagen wir Ihnen vorab, wohin der Brief geht.

Wer muss den Vollmachtsantrag unterschreiben?
Die im Handelsregister zeichnungsberechtigten Personen der Gesellschaft, nach der eingetragenen Zeichnungsart, also einzeln oder kollektiv zu zweien.

Wie lange dauert es bis zur Freischaltung?
Gemäss EasyGov bis zu 14 Tage. Ist die Gesellschaft bereits mit einem anderen EasyGov-Benutzerkonto verbunden, nennt EasyGov bis zu 150 Tage. Erst nach der Freischaltung können wir die Meldung einreichen.

Wir haben eine E-Mail von EasyGov erhalten. Müssen wir dort etwas freigeben?
Nein. Die E-Mail an bestehende EasyGov-Benutzer ist nur eine Information. Der Zugriff wird erst freigegeben, wenn der unterschriebene Vollmachtsantrag aus dem Brief zurück ist.

Meldung abgeben, ohne selbst EasyGov zu bedienen

Mit dem Online-Aktienbuch liegen die Daten für das Transparenzregister bereits strukturiert vor. Der Meldedienst macht daraus die Meldung und hält sie aktuell; Ihre Gesellschaft unterschreibt einmal die Vollmacht.

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