TL;DR
Die Eintrittskontrolle an der Generalversammlung erfolgt per QR-Code auf der Zutrittskarte. Administratoren scannen ihn mit dem integrierten Scanner am Smartphone; er zeigt Name und Stimmen und zählt die eingecheckten Teilnehmer. Im Scan-Modus «Manuell» bleibt das Ergebnis stehen, bis Sie zum nächsten Scan tippen.
Inhalt
Online-Aktienbuch: Anmeldungen, Zutrittskarten mit QR-Code und Eintrittskontrolle laufen im selben Aktienregister wie Ihre GV. Kostenlos testen →
In-App QR-Scanner (empfohlen)
Die Eintrittskontrolle erfolgt mittels QR-Code auf der Zutrittskarte. Dieser wird dem Gesellschafter über folgende Wege zugestellt:
- PDF-Einladung per Email — der QR-Code ist in der Zutrittskarte enthalten und kann gedruckt oder am Smartphone vorgezeigt werden.
- Postalische Einladung — der Gesellschafter bringt die gedruckte Zutrittskarte mit.
- QR-Code in der Digitalen Aktie (Wallet/Passbook).
Seit April 2026 steht ein in Das-Aktienregister.ch integrierter Kamera-Scanner zur Verfügung. Sie benötigen keine externe App mehr und keinen zweiten Browser-Tab pro Scan.
So starten Sie den Scanner:
- Loggen Sie sich am Smartphone (Chrome empfohlen, HTTPS erforderlich) als Administrator auf das-aktienregister.ch ein.
- Öffnen Sie die gewünschte Generalversammlung und wechseln Sie auf die Liste der Anmeldungen.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Scanner (Beta) oben rechts. Der Scanner öffnet sich auf einer eigenen Seite (
/assembly/<id>/scanner/). - Erlauben Sie dem Browser den Kamerazugriff. Halten Sie die Kamera auf den QR-Code der Zutrittskarte.
Pro Scan zeigt der Scanner Name und Stimmen des Gesellschafters und gibt einen Ton aus. Ein Zähler oben weist die Anzahl bereits eingecheckter Teilnehmer aus. Mehrfach-Scans desselben QR-Codes werden in der Sitzung erkannt und nicht doppelt gewertet.
Der Scanner befindet sich in der Beta-Phase. Bitte melden Sie Auffälligkeiten an support@das-aktienregister.ch. Der Scanner funktioniert am besten mit Chrome auf einem Mobilgerät. Safari und Firefox erkennen QR-Codes nicht in jedem Fall zuverlässig.
Damit Personen an der Eintrittskontrolle scannen können, muss jede Person als Administrator der Gesellschaft hinterlegt sein (mindestens temporär). Eine Hinterlegung als Gesellschafter genügt nicht.
Scan-Modus: automatisch oder manuell
Über das Zahnrad oben rechts wählen Sie den Scan-Modus:
- Automatisch (Standard): Das Ergebnis erscheint kurz und verschwindet nach rund 1,5 Sekunden. Danach liest der Scanner den nächsten Code.
- Manuell: Das Ergebnis bleibt stehen, bis Sie auf den Bildschirm tippen oder es mit dem X schliessen. So lesen Sie die Anzahl Stimmen in Ruhe ab, zum Beispiel für die Abgabe von Stimmkarten.
Das Gerät merkt sich den gewählten Modus.


Externe QR-App als Fallback
Falls der In-App-Scanner auf einem Gerät nicht verfügbar ist (z.B. fehlender Kamerazugriff, nicht unterstützter Browser), können Sie weiterhin eine externe Scanner-App verwenden. In der Praxis bewährt hat sich QRBot.

(Andere Apps sind denkbar, die hier gezeigte hat sich in der Praxis bewährt.)
In der QRBot-App muss eingestellt werden: Einstellungen — Webseiten automatisch öffnen: Ja, sowie Auswahl des gewünschten Browsers (wir bevorzugen Chrome). Jeder Administrator muss zusätzlich im selben Browser am Smartphone bei das-aktienregister.ch eingeloggt sein.
Scannt ein Administrator einen QR-Code aus den vorgenannten Quellen (Email, Druck, Digitale Aktie), prüft das System die Zugangsberechtigung und zeigt eine Bestätigung an.

Aus Sicherheitsgründen erzeugt ein zweiter Scan eine Fehlermeldung. Der Administrator kann den Status der Anmeldung aber direkt zurücksetzen.
Beim Scannen mit einer externen App öffnet der Browser pro QR-Code einen neuen Tab. Diese sollten regelmässig geschlossen werden. Mit dem In-App-Scanner entfällt dieses Problem vollständig.
Anzahl der anwesenden Stimmen / Gesellschafter
Die erfassten Teilnehmer dienen mit ihren Stimmen als Grundlage für die Feststellung der Anzahl der vertretenen Stimmen und damit der Beschlussfähigkeit der Versammlung.
Die Anzahl der anwesenden Stimmen wird dem Protokollführer im Falle einer Echtzeit-Abstimmung in Das-Aktienregister.ch angezeigt oder ist im PDF-Bericht abgebildet. Dieser findet sich unter Berichte → Ergebnis der Online-Abstimmung. Ausserdem zeigt die Detailansicht zur GV den aktuellen Status der Zutrittskontrolle an:

Häufige Fragen
Wer darf an der Eintrittskontrolle QR-Codes scannen?
Nur Personen, die als Administrator der Gesellschaft hinterlegt sind, mindestens für die Dauer der Versammlung. Eine Hinterlegung als Gesellschafter genügt nicht.
Was passiert, wenn derselbe QR-Code zweimal gescannt wird?
Der Scanner zeigt einen Hinweis und zählt die Person nicht doppelt. Den Status der Anmeldung können Sie bei Bedarf zurücksetzen.
Wie lange bleibt das Scan-Ergebnis sichtbar?
Im Modus «Automatisch» rund 1,5 Sekunden. Im Modus «Manuell» bleibt es stehen, bis Sie zum nächsten Scan tippen.
Eintrittskontrolle ohne Listen
Mit dem Online-Aktienbuch erstellen Sie Zutrittskarten mit QR-Code und sehen die anwesenden Stimmen laufend in der Detailansicht der GV.
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