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Aktien verschenken: Abtretungserklärung unterschreiben und hochladen

TL;DR

Wer Aktien verschenkt, unterschreibt nach der Annahme durch die beschenkte Person eine Abtretungserklärung von Hand und lädt sie im Dashboard hoch. Jedes Geschenk hat eine eigene Erklärung. Die Aktien bleiben auf Ihren Namen eingetragen, bis die Gesellschaft die Erklärung genehmigt hat. Haben Sie eine falsche Datei hochgeladen, melden Sie sich sofort bei der Gesellschaft.

Inhalt

Diese Anleitung richtet sich an Aktionärinnen und Aktionäre, die Aktien als Geschenk gekauft haben. Die beschenkte Person hat das Geschenk angenommen, und im Dashboard steht beim Geschenk der Status «Angenommen, Abtretungserklärung ausstehend».

Stand: Oktober 2026

Kurzübersicht: Abtretungserklärung in 4 Schritten

  1. Herunterladen – Laden Sie die Erklärung im Dashboard beim betreffenden Geschenk herunter oder öffnen Sie den Anhang der E-Mail.
  2. Prüfen und unterschreiben – Prüfen Sie Namen und Aktiennummern, ergänzen Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie von Hand.
  3. Scannen – Erstellen Sie einen Scan als PDF, JPG oder PNG mit höchstens 10 MB.
  4. Hochladen – Laden Sie die Datei beim selben Geschenk hoch. Die Gesellschaft prüft sie danach.

Wann braucht es eine Abtretungserklärung?

Unverbriefte Namenaktien gehen durch eine schriftliche Abtretung auf die neue Person über. Bei einem Geschenk ist das Ihre unterzeichnete Abtretungserklärung. Sie brauchen keine separate Erklärung, wenn die Gesellschaft die Abtretung bereits mit Ihrem unterzeichneten Zeichnungsschein genehmigt hat oder wenn das Geschenk verbriefte Aktien mit einem gedruckten Zertifikat betrifft. In diesen Fällen zeigt das Dashboard keinen Aufruf zum Hochladen.

Sobald die beschenkte Person angenommen hat, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem Dashboard und in der Regel mit der Erklärung im Anhang. Liegt keine Erklärung bei, nennt die E-Mail die Gesellschaft als Ansprechstelle.

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Erklärung herunterladen

Melden Sie sich an und öffnen Sie Ihr Dashboard. Jedes Geschenk steht dort als eigener Eintrag mit dem Namen der beschenkten Person. Klicken Sie im Eintrag des Geschenks auf «Abtretungserklärung herunterladen».

Haben Sie mehrere Geschenke gemacht, laden Sie für jedes Geschenk die eigene Erklärung herunter. Die Dateien tragen alle denselben Namen. Benennen Sie sie am besten sofort um, zum Beispiel mit dem Namen der beschenkten Person.

Erklärung prüfen und unterschreiben

Drucken Sie die Erklärung aus. Sie sind darin der «Zedent», die beschenkte Person ist der «Zessionar». Prüfen Sie vor der Unterschrift:

  • den Namen der beschenkten Person
  • die Anzahl der Aktien
  • die Aktiennummern, sofern die Gesellschaft Nummern führt

Ergänzen Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie von Hand. Eine Unterschrift der beschenkten Person ist auf der Erklärung nicht vorgesehen, sie hat das Geschenk bereits online angenommen.

Erklärung hochladen

Scannen Sie die unterschriebene Erklärung. Das Dashboard nimmt PDF, JPG und PNG mit höchstens 10 MB an. Klicken Sie danach beim richtigen Geschenk auf «Unterzeichnete Erklärung hochladen» und wählen Sie die Datei aus.

Kontrollieren Sie vor der Auswahl, dass der Name auf dem Scan zum Eintrag im Dashboard passt. Das gilt besonders bei mehreren Geschenken, denn jede Datei gehört zu genau einem Geschenk. Laden Sie Erklärungen einzeln hoch, und legen Sie nicht zwei Erklärungen in eine Datei.

Was nach dem Upload geschieht

Nach dem Upload steht im Eintrag «Hochgeladen am …» mit dem Hinweis, dass die Gesellschaft die Erklärung prüft. Einen Dateinamen zeigt das Dashboard nicht, und die Schaltfläche zum Hochladen verschwindet. Das ist normal: Ihre Datei ist angekommen, und die Gesellschaft hat eine E-Mail erhalten. Der Status bleibt bis zur Genehmigung «Angenommen, Abtretungserklärung ausstehend».

Die Prüfung liegt bei der Gesellschaft, nicht bei das-aktienregister.ch. Nun sind zwei Ergebnisse möglich:

  • Genehmigt: Die Aktien werden sofort auf die beschenkte Person übertragen. Sie, die beschenkte Person und die Gesellschaft erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  • Abgelehnt: Die Datei wird gelöscht. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Grund, und im Dashboard erscheint der Grund zusammen mit der Schaltfläche zum Hochladen. Korrigieren Sie die Erklärung und laden Sie sie erneut hoch.

Falsche Datei hochgeladen

Im Dashboard können Sie eine Datei während der Prüfung nicht ersetzen. Melden Sie sich deshalb sofort bei der Gesellschaft und nennen Sie das betroffene Geschenk. Eine Genehmigung löst die Übertragung unmittelbar aus.

  • Noch nicht genehmigt: Die Gesellschaft lehnt die Datei mit einem Grund ab. Danach laden Sie die richtige Erklärung hoch.
  • Bereits genehmigt: Das System hat die Übertragung gebucht und dafür Anzahl und Nummern des Geschenks im Aktienregister verwendet, nicht die Datei. Senden Sie der Gesellschaft sofort die richtige, unterzeichnete Erklärung und klären Sie mit ihr, ob weitere Schritte nötig sind. Die richtige Erklärung belegt die Abtretung für dieses Geschenk.

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Häufige Fragen

Warum sehe ich nach dem Upload keinen Dateinamen und keine Schaltfläche zum Hochladen mehr?
Das Dashboard zeigt während der Prüfung nur das Datum des Uploads und den Hinweis, dass die Gesellschaft die Erklärung prüft. Die Datei ist angekommen. Die Schaltfläche zum Hochladen erscheint erst wieder, wenn die Gesellschaft die Datei ablehnt.

Brauche ich bei zwei Geschenken zwei Erklärungen?
Ja. Jedes Geschenk hat eine eigene Erklärung mit der beschenkten Person, der Anzahl und, sofern die Gesellschaft Nummern führt, den Aktiennummern. Laden Sie jede Datei beim passenden Geschenk hoch. Eine Datei für beide Geschenke genügt nicht.

Auf wessen Namen bleiben die Aktien bis zur Genehmigung eingetragen?
Die Aktien bleiben auf Ihren Namen im Aktienregister eingetragen, bis die Gesellschaft Ihre unterzeichnete Erklärung genehmigt. Mit der Genehmigung überträgt das System sie auf die beschenkte Person.

Was tue ich, wenn auf der Erklärung eine Adresse falsch ist?
Melden Sie die Korrektur der Gesellschaft. Das Aktienregister übernimmt Angaben nicht aus der hochgeladenen Datei, deshalb ändert eine Korrektur auf Papier die Adresse im Register nicht. Die Gesellschaft führt die Daten nach.

Was gilt während der Sperre des Aktienregisters vor einer Generalversammlung?
Während der Sperre kann die Gesellschaft die Übertragung nicht buchen. Sie können die Erklärung trotzdem hochladen. Die Genehmigung ist nach dem Ende der Sperre möglich.

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