TL;DR
Eine Kapitalerhöhung lässt sich mit das-aktienregister.ch vollständig online abwickeln. Bestehende und neue Aktionäre zeichnen über eine gebrandete Landing-Page und bezahlen per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung. Sie erhalten sofort ihre Bestätigung und einen Zugang zum Aktionärsportal. Der Aufwand in der Gesellschaft beschränkt sich im besten Fall auf das initiale Setup.
Inhalt
- TL;DR
- Kurzübersicht: die Kapitalerhöhung online in 5 Schritten
- So sieht der Zeichnungsprozess aus
- Was bedeutet eine Kapitalerhöhung online?
- Die Zeichnung: eine gebrandete Landing-Page
- Die Zahlung: Kreditkarte oder SEPA-Überweisung
- Die Bestätigung und das Aktionärsportal
- Der Aufwand in der Gesellschaft
- Kosten
- Häufige Fragen
- Ihre Kapitalerhöhung, online geführt
Eine Kapitalerhöhung ist bislang ein Papierprozess über Wochen. Zeichnungsscheine werden gedruckt und versendet, unterschrieben zurückerwartet, Zahlungen von Hand abgeglichen und jeder neue Aktionär einzeln ins Register nachgetragen. das-aktienregister.ch führt diesen Ablauf online. Die Zeichnung, die Zahlung und die Eintragung sind ein zusammenhängender Prozess, keine Kette manueller Zwischenschritte.
Kurzübersicht: die Kapitalerhöhung online in 5 Schritten
- Zeichnen. Bestehende und neue Aktionäre zeichnen über eine öffentliche Landing-Page, die aus dem Register vorausgefüllt ist und das CI Ihrer Gesellschaft trägt.
- Bestätigen. Nach dem Zeichnen erhält der Aktionär sofort eine Bestätigung per E-Mail und seinen persönlichen Zugang zum Aktionärsportal.
- Bezahlen. Der Zeichnungspreis wird direkt im Prozess per Kreditkarte (3-D Secure) oder per SEPA-Überweisung beglichen.
- Zuweisen. Sobald das Gesamtvolumen der Kapitalerhöhung bestätigt und im Handelsregister eingetragen ist, werden die Aktien zugewiesen und der Aktionär im Aktienbuch eingetragen.
- Verwalten. Alle Zeichnungen, Zahlungen und Positionen sind im Aktienregister dokumentiert und für Verwaltungsrat und Revisionsstelle jederzeit abrufbar.
Realistischer Zeitrahmen: Statt eines mehrwöchigen Papierprozesses ist die Zeichnungsphase in wenigen Tagen abgewickelt.
So sieht der Zeichnungsprozess aus
Die folgenden Ansichten zeigen den Ablauf aus Sicht des Aktionärs, von der Paketauswahl bis zur Bestätigung. Dargestellt am fiktiven Beispiel der Bergbahnen Musterberg AG.
Online-Aktienbuch: Sie führen Ihre Kapitalerhöhung vollständig digital durch und behalten die Kontrolle über Preise, Tranchen und Zugangsberechtigung. Wir richten den Zeichnungs-Workflow für Ihre Gesellschaft ein und begleiten die ersten Zeichnungen. Termin vereinbaren →
Was bedeutet eine Kapitalerhöhung online?
Bei einer Kapitalerhöhung gibt die Gesellschaft neue Aktien aus. Bestehende und neue Aktionäre zeichnen diese Aktien und leisten die Einlage. Rechtlich entstehen die neuen Aktien erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Bis dahin ist die Zeichnung erfasst, die Zahlung geleistet und der Aktionär informiert. Die endgültige Zuweisung im Aktienbuch folgt nach dem Registereintrag.
das-aktienregister.ch bildet diese Reihenfolge ab. Die Zeichnung und die Zahlung laufen online, die Eintragung im Aktienbuch erfolgt zum rechtlich korrekten Zeitpunkt.
Die Zeichnung: eine gebrandete Landing-Page
Der Aktionär zeichnet über eine öffentlich zugängliche Landing-Page. Diese trägt das CI Ihrer Gesellschaft mit Logo, Farben und einem passenden Bild und schafft für die Aktionäre einen Wiedererkennungswert. Die Angaben zur Aktienart, zum Nennwert und zum Zeichnungspreis sind aus dem Register vorausgefüllt. Der Zeichner wählt die Stückzahl und bestätigt seine Angaben.
Mehrstufige Runden lassen sich abbilden. Anker-Investoren, Friends & Family und die öffentliche Runde können mit eigenen Preisen, Limiten und Zugangsberechtigungen geführt werden.
Online-Aktienbuch: Die Zeichnungs-Landing-Page erscheint im CI Ihrer Gesellschaft. Ihre Aktionäre erleben die Kapitalerhöhung als digitalen Prozess mit dem Auftritt Ihrer Gesellschaft. Termin vereinbaren →
Die Zahlung: Kreditkarte oder SEPA-Überweisung
Der Zeichnungspreis wird direkt im Prozess beglichen. Der Aktionär wählt zwischen Kreditkarte und SEPA-Überweisung:
- Kreditkarte. Die Zahlung ist mit 3-D Secure abgesichert und läuft ohne Wartezeit.
- SEPA-Überweisung. Der Zeichner erhält eine Schweizer QR-Rechnung mit IBAN, Referenz und Betrag und begleicht sie über sein E-Banking.
Für die Gesellschaft entfällt damit der Versand von Zeichnungsscheinen von Hand. Einzelne Überweisungen müssen nicht mehr überwacht und ins Register nachgetragen werden, und die Gesellschaft hat direkten Zugang zum Geld.
Die Bestätigung und das Aktionärsportal
Nach der Zeichnung erhält der Aktionär sofort eine Bestätigung per E-Mail und seinen persönlichen Zugang zum Aktionärsportal. Dort verfolgt er den Stand seiner Zeichnung, seiner Zahlung und seiner Beteiligung jederzeit.
Die endgültige Eintragung im Aktienbuch erfolgt, sobald die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist. Ein physisches Aktienzertifikat wird dabei nicht ausgestellt. Der Eintrag im Aktienbuch gilt als Nachweis der Beteiligung.
Der Aufwand in der Gesellschaft
Preise, Tranchen und Zugangslogik werden einmal eingerichtet, danach läuft der Prozess von selbst. Der Aufwand beschränkt sich im besten Fall auf dieses initiale Setup. Die gesamte Runde ist dokumentiert und nachvollziehbar und bildet die Grundlage jeder Revision, ohne Excel-Abgleich am Schluss.
Über 3‘000 Schweizer Unternehmen führen ihr Aktionariat bereits bei uns, vom kleinen Familien-KMU bis zur Bergbahn mit über tausend Eignern.
Kosten
Die Einrichtung des Zeichnungs-Workflows für eine Kapitalerhöhung ist ein Pauschalangebot auf Anfrage. Die Basis-Pakete des Aktienregisters finden Sie in unserer Preisliste.
Häufige Fragen
Lässt sich eine Kapitalerhöhung wirklich vollständig online abwickeln?
Ja. Die Zeichnung, die Zustimmung und die Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung laufen vollständig online. Der Aktionär erhält sofort eine Bestätigung und seinen Zugang zum Aktionärsportal. Die endgültige Eintragung im Aktienbuch erfolgt nach Eintrag der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
Wann ist der Aktionär rechtlich Eigentümer der neuen Aktien?
Neue Aktien entstehen rechtlich erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Bis dahin ist die Zeichnung erfasst und die Zahlung geleistet; die Zuweisung und der Eintrag im Aktienbuch folgen nach dem Registereintrag.
Wie bezahlen die Aktionäre?
Per Kreditkarte mit 3-D Secure oder per SEPA-Überweisung mit einer Schweizer QR-Rechnung. Beide Wege sind direkt in den Zeichnungsprozess integriert.
Werden Aktienzertifikate ausgestellt?
Nein. Der Eintrag im Aktienbuch gilt als Nachweis der Beteiligung; physische Aktienzertifikate werden nicht ausgestellt.
Können mehrere Tranchen abgebildet werden?
Ja. Anker-Investoren, Friends & Family und die öffentliche Runde lassen sich mit eigenen Preisen, Limiten und Zugangsberechtigungen führen.
Welchen Aufwand hat die Gesellschaft?
Im besten Fall nur das initiale Setup. Danach läuft der Prozess von selbst. Der Versand von Hand entfällt, einzelne Zahlungen müssen nicht überwacht und nachgetragen werden, und die Gesellschaft hat direkten Zugang zum Geld.
Ihre Kapitalerhöhung, online geführt
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