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Überblick
Gesellschaften mit aktivem FINANCE-AddOn werden automatisch gewarnt, wenn eine Transaktion dazu führt, dass ein Aktionär eine FINMA-relevante Meldegrenze überschreitet. Diese Funktion unterstützt Sie bei der Einhaltung der regulatorischen Meldepflichten.
Schwellenwerte
Folgende Meldegrenzen werden überwacht:
| Schwelle | Bedeutung |
|---|---|
| 20 % | Qualifizierte Beteiligung — Meldepflicht |
| 33 % | Sperrminorität — Meldepflicht |
| 50 % | Mehrheitsbeteiligung — Meldepflicht |
Die Berechnung bezieht sich auf den Gesamtkapitalanteil des Aktionärs über alle Wertpapierarten hinweg (Basis: Nennwert).
Wann erscheint die Warnung?
Die Warnung wird ausgelöst, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das FINANCE-AddOn ist für Ihre Gesellschaft aktiviert
- Eine Transaktion führt dazu, dass der Kapitalanteil eines Aktionärs eine Meldegrenze nach oben überschreitet (z. B. von 18 % auf 22 %)
- Der betroffene Aktionär ist kein virtueller Aktionär (Dispo-/Transferaktionär) und nicht die Gesellschaft selbst
Sinkt der Anteil unter eine Meldegrenze (z. B. durch Verkauf), erscheint keine Warnung.
Ablauf bei Überschreitung
- Sie erfassen eine Transaktion (Kauf, Übertrag o. Ä.)
- Vor dem Speichern prüft das System die neuen Beteiligungsverhältnisse
- Wird eine Meldegrenze überschritten, erscheint ein Bestätigungsdialog mit:
- Der aktuellen und der neuen Beteiligungsquote
- Den überschrittenen Meldegrenzen
- Sie entscheiden:
- «Ja, fortfahren» — die Transaktion wird gespeichert. Die Meldepflicht liegt bei Ihnen.
- «Nein, abbrechen» — die Transaktion wird verworfen.
Wichtige Hinweise
- Die Warnung dient als Erinnerung an die Meldepflicht. Das System erstellt keine automatischen Meldungen an die FINMA.
- Bei einer einzelnen Transaktion können mehrere Meldegrenzen gleichzeitig überschritten werden (z. B. von 15 % auf 55 % — Warnung für 20 %, 33 % und 50 %).
- Die Funktion steht ausschliesslich Gesellschaften mit aktivem FINANCE-AddOn zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, falls Sie dieses AddOn aktivieren möchten.