Diese Seite richtet sich an Banken, die über die SIX SIS mit uns zusammenarbeiten. Sie beschreibt, was dabei anders läuft als bei herkömmlichen Aktienregistern.
Inhalt
Die Gesellschaft führt ihr Register selbst
Wir stellen die Software; das Aktienregister führen unsere Kundinnen – die Aktiengesellschaften – eigenständig. Bei Sonderfällen unterstützen wir sie mit unserem Know-how.
Für die tägliche Kommunikation ist deshalb die Gesellschaft Ihre Ansprechpartnerin, nicht wir. Die Kontaktangaben finden Sie in Ihrem Bankzugang.
Ihr Bankzugang
Jede Bank hat einen eigenen Zugang. Über die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse lassen Sie sich einen Zugangslink zusenden: Bankzugang
Erhalten Sie keine E-Mail, melden Sie sich bei uns – wir richten den Zugang ein.
Was Sie dort finden
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Einbuchungsaufträge | Offene DB-DI-Aufträge mit Anzahl, Valor, Aktionär*in und Depotnummer |
| Abstimmungsliste | Bestandsabgleich pro Wertpapier: Ihre Depotbestände mit Name, Adresse, Anzahl und Skontronummer – als CSV oder XLS |
| Kontaktangaben | Rücksendeadresse für Zertifikate und die Kontaktperson der Aktienverwaltung |
| Kommentare | Rückfragen zu einzelnen Einbuchungsaufträgen an die Gesellschaft |
| Hinweis zur Generalversammlung | Sperrzeitraum des Registers, sofern eine GV ansteht |
Die Abstimmungsliste ist ein Bestandsabgleich, keine Stimmliste zur Generalversammlung.
Kommentare sind der Weg für Rückfragen an die Gesellschaft. PTFs selbst laufen ausschliesslich über die SIX SIS SECOM.
Falsche Depotnummer melden
Hat eine Aktionärin eine falsche Depotnummer hinterlegt, fordern Sie sie direkt aus dem Einbuchungsauftrag heraus zur Prüfung auf. Der Auftrag erhält den Status «Fehlerhafte Daten»* und kehrt automatisch in Ihre Liste zurück, sobald die Angaben korrigiert sind.
Das funktioniert nur, wenn zur Aktionär*in eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
PTF-Verarbeitung
Wir bestätigen Ihre PTFs automatisch. Die Verarbeitung läuft werktags von 07:00 bis 17:00 Uhr, alle 15 Minuten.
Damit ein PTF zugeordnet werden kann, geben Sie beim Einbuchungsauftrag Ihre SIX SIS Order ID im Format <BPID>/<ORDERID> an.
Wann wir von Hand eingreifen
Nicht jeder Fall läuft automatisch durch. Diese Situationen erfordern eine manuelle Bearbeitung:
- Registersperre vor einer Generalversammlung – PTFs werden in diesem Zeitraum nicht bestätigt. Wir holen sie nach der GV nach.
- Mehrdeutige BPID – gehören mehrere Institute zur selben BPID, bitten wir Sie per E-Mail, das zuständige auszuwählen.
- Einbuchungsauftrag fehlt – trifft ein DB-DI ohne zugehörigen Auftrag ein, muss er zugeordnet werden.
- Abweichende Stückzahl oder unbekannte Skontronummer – wir klären das mit Ihnen oder der Gesellschaft.
Sie werden über solche Fälle nicht automatisch benachrichtigt. Bleibt ein PTF länger unbestätigt, melden Sie sich bei uns.
Benachrichtigungen nach der Verarbeitung
Ist ein PTF verarbeitet, informieren wir die betroffene Aktionär*in per E-Mail über die Änderung ihres Bestands – sofern eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Die Gesellschaft wird bei Neueintragungen ebenfalls benachrichtigt.
Nicht für jeden PTF-Typ wird eine Benachrichtigung versandt, und einzelne Gesellschaften haben den automatischen Versand abbestellt.
Generalversammlungen
Steht bei einer Gesellschaft eine Generalversammlung an, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Sperrzeitraum. Denselben Hinweis sehen Sie in Ihrem Bankzugang.
Während der Sperre verarbeiten wir keine PTFs für diese Gesellschaft. Planen Sie Einbuchungen deshalb ausserhalb dieses Zeitraums.
Bitte möglichst kein Papier
Wir arbeiten vollständig digital. Verzichten Sie auf Briefpost an uns und an unsere Kundinnen; PDFs per E-Mail genügen.
Eine Ausnahme bleiben physische Aktienzertifikate: Für deren Rücksendung finden Sie in Ihrem Bankzugang die Adresse der jeweiligen Gesellschaft.
Fragen
Kommt ein Vorgang nicht voran oder fehlt Ihnen ein Zugang, erreichen Sie uns unter support@das-aktienregister.ch.
Merci pour votre retour !
Commentaires
0 commentaires ont été publiés.

Aucun commentaire pour le moment.