Digitales Aktienbuch

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AVV Anlage 1 – Technische und organisatorische Massnahmen

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zutrittskontrolle: Kein unbefugter Zutritt zu den Servern und Datenträgern und dem Büroräumen.

Zugangskontrolle: Sichere Kennwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, VPN, Firewall

Zugriffskontrolle: Kein Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen von Daten innerhalb des Systems. Protokollierung von Änderungen

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), SSH

Eingabekontrolle: Dokumentation von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme modifiziert worden sind, z.B.: Versionsmanagement mit Historie und Nutzer;

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup, Firewall

Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO);

4. Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ohne entsprechende Weisung des Verantwortlichen oder nach AGB anerkannter Automatismen


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