Der Verwaltungsrat ist in der Pflicht das Aktienbuch regelmässig nachzupflegen und darüber hinaus angehalten die hinterlegten Informationen der Aktionäre regelmässig zu aktualisieren.
Diese Arbeit bedeutet sehr viel Aufwand und wird in der Praxis gar nicht oder nur unzureichend durchgeführt.
https://www.das-aktienregister.ch schreibt einmal pro Jahr die Aktionäre der Unternehmen an. Diese prüfen die hinterlegten Daten und aktualisieren diese nach Bedarf bei Umzug, etc. Die Mitarbeiter des Unternehmens erhalten eine Zusammenfassung der Änderungen und können diese ggf. rückgängig machen.
Das Unternehmen spart damit viele Stunden an Arbeitszeit und sichert die rechtliche Validität des Aktienbuches.
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