Disponible Aktien (Dispoaktien)
Wenn ein Aktionär sich nicht im Aktienregister einträgt werden, dessen Aktien als Dispoaktien bezeichnet. Diese besitzen keine Aktionärsrechte (Stimm- und Dividendenrecht) und müssen gesondert geführt werden. Auf keinen Fall dürfen die im Besitz der Gesellschaft gelistet werden.
Wir haben hierzu einen virtuellen Aktionär, welchem diese Aktien zugewiesen werden:

Der Aktionär meldet sich
Meldet sich später der Eigentümer der Aktien, buchen Sie per Stichtag der Meldung eine Transaktion von DISPO an Aktionär. Damit dokumentieren Sie die Änderung der Informationslage korrekt.
Eigene Aktien / Eigenbestand (Treasury Shares)
Erwirbt eine Gesellschaft eigene Aktien zurück (Aktienrückkauf), spricht man von eigenen Aktien oder Eigenbestand (engl. Treasury Shares). Diese werden gemäss Art. 659a OR im Aktienregister geführt.
So erfassen Sie einen Aktienrückkauf
- Erstellen Sie eine neue Transaktion unter Transaktionen
- Wählen Sie als Käufer Ihr eigenes Unternehmen (die Gesellschaft ist automatisch als Aktionär im System erfasst)
- Wählen Sie als Verkäufer den Aktionär, von dem die Aktien zurückgekauft werden
- Tragen Sie das Datum und die Anzahl der zurückgekauften Aktien ein
- Speichern Sie die Transaktion
Rechtliche Grundlagen (Art. 659a OR)
Eigene Aktien im Eigenbestand der Gesellschaft haben gemäss Art. 659a OR:
- Kein Stimmrecht — eigene Aktien werden bei der Berechnung der Stimmen an der Generalversammlung nicht mitgezählt
- Kein Dividendenrecht — auf eigene Aktien wird keine Dividende ausgeschüttet
Das Aktienbuch berücksichtigt dies automatisch bei der Berechnung von Stimmrechten und Dividenden.
Wiederverkauf eigener Aktien
Werden eigene Aktien später wieder veräussert, erfassen Sie eine neue Transaktion vom Unternehmen (Verkäufer) an den neuen Aktionär (Käufer).
Weiterführende Informationen
Anmerkungen
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