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Was ist eine Zession?
Eine Zession (Abtretungserklärung) ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument für die Übertragung von Wertrechten (nicht verurkundeten Wertpapieren). Gemäss Art. 973c Abs. 4 OR i.V.m. Art. 165 Abs. 1 OR ist für die Übertragung von Wertrechten eine schriftliche Abtretungserklärung erforderlich.
Bei Das-Aktienregister.ch wird die Zession automatisch erstellt, wenn Sie eine Wertpapierübertragung als Bucheffekt (ohne Zertifikat, ohne Bankdepot) erfassen.
Video-Anleitung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Transaktion erfassen
Navigieren Sie zur Transaktionsübersicht und klicken Sie auf Position hinzufügen. Wählen Sie:
- Datum: Übertragungsdatum
- Verkäufer: Den aktuellen Inhaber der Wertpapiere (Zedent)
- Käufer: Den neuen Inhaber (Zessionar)
- Anzahl: Die zu übertragenden Wertpapiere
- Kommentar: z.B. «Wertrechtsübertragung gemäss Vereinbarung»
2. Transaktion speichern
Klicken Sie auf Speichern. Das System erkennt automatisch, dass es sich um eine Bucheffekt-Übertragung handelt (kein Zertifikat, kein Bankdepot).
3. Zession herunterladen
Nach dem Speichern erscheint ein Erfolgsdialog mit einem Download-Button für die Zession. Klicken Sie auf Zession herunterladen, um das PDF-Dokument zu generieren.
Das Dokument enthält alle gesetzlich erforderlichen Angaben:
- Angaben zum Zedenten (Verkäufer) und Zessionar (Käufer)
- Bezeichnung der übertragenen Wertpapiere
- Datum und Unterschriftsfeld
4. Unterschrift einholen
Nur der Verkäufer (Zedent) muss die Zession unterschreiben. Die Unterschrift kann handschriftlich oder digital erfolgen. Das-Aktienregister.ch unterstützt auch den digitalen Signaturversand direkt aus der Plattform.
Voraussetzungen
Damit die Zession automatisch erstellt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Wertpapiere sind als Wertrechte (Bucheffekten) erfasst — also ohne physisches Zertifikat und ohne Bankdepot
- Eine Zessionsvorlage ist für die Gesellschaft hinterlegt (wird von Das-Aktienregister.ch bei der Einrichtung erstellt)
Rechtlicher Hintergrund
Die Zession basiert auf folgenden Gesetzesartikeln:
- Art. 165 Abs. 1 OR: Schriftliche Abtretungserklärung für die Übertragung von Forderungen
- Art. 973c OR: Bestimmungen zu Wertrechten
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel Abtretungserklärung: Aktien rechtsgültig übertragen.
Weitere Hilfe
Bei Fragen zur Zession oder zur Wertpapierübertragung kontaktieren Sie uns unter info@das-aktienregister.ch.