Zession (Abtretungserklärung) automatisch erstellen

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Was ist eine Zession?

Eine Zession (Abtretungserklärung) ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument für die Übertragung von Wertrechten (nicht verurkundeten Wertpapieren). Gemäss Art. 973c Abs. 4 OR i.V.m. Art. 165 Abs. 1 OR ist für die Übertragung von Wertrechten eine schriftliche Abtretungserklärung erforderlich.

Bei Das-Aktienregister.ch wird die Zession automatisch erstellt, wenn Sie eine Wertpapierübertragung als Bucheffekt (ohne Zertifikat, ohne Bankdepot) erfassen.

Video-Anleitung

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Transaktion erfassen

Navigieren Sie zur Transaktionsübersicht und klicken Sie auf Position hinzufügen. Wählen Sie:

  • Datum: Übertragungsdatum
  • Verkäufer: Den aktuellen Inhaber der Wertpapiere (Zedent)
  • Käufer: Den neuen Inhaber (Zessionar)
  • Anzahl: Die zu übertragenden Wertpapiere
  • Kommentar: z.B. «Wertrechtsübertragung gemäss Vereinbarung»

2. Transaktion speichern

Klicken Sie auf Speichern. Das System erkennt automatisch, dass es sich um eine Bucheffekt-Übertragung handelt (kein Zertifikat, kein Bankdepot).

3. Zession herunterladen

Nach dem Speichern erscheint ein Erfolgsdialog mit einem Download-Button für die Zession. Klicken Sie auf Zession herunterladen, um das PDF-Dokument zu generieren.

Das Dokument enthält alle gesetzlich erforderlichen Angaben:

  • Angaben zum Zedenten (Verkäufer) und Zessionar (Käufer)
  • Bezeichnung der übertragenen Wertpapiere
  • Datum und Unterschriftsfeld

4. Unterschrift einholen

Nur der Verkäufer (Zedent) muss die Zession unterschreiben. Die Unterschrift kann handschriftlich oder digital erfolgen. Das-Aktienregister.ch unterstützt auch den digitalen Signaturversand direkt aus der Plattform.

Voraussetzungen

Damit die Zession automatisch erstellt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Wertpapiere sind als Wertrechte (Bucheffekten) erfasst — also ohne physisches Zertifikat und ohne Bankdepot
  • Eine Zessionsvorlage ist für die Gesellschaft hinterlegt (wird von Das-Aktienregister.ch bei der Einrichtung erstellt)

Rechtlicher Hintergrund

Die Zession basiert auf folgenden Gesetzesartikeln:

  • Art. 165 Abs. 1 OR: Schriftliche Abtretungserklärung für die Übertragung von Forderungen
  • Art. 973c OR: Bestimmungen zu Wertrechten

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel Abtretungserklärung: Aktien rechtsgültig übertragen.

Weitere Hilfe

Bei Fragen zur Zession oder zur Wertpapierübertragung kontaktieren Sie uns unter info@das-aktienregister.ch.


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