[Überblick] Schritte zur Dematerialisierung / Umwandlung in Bucheffekten

Der Ablauf zur Dematerialisierung von Wertpapieren (Aktien, Partizipationsscheine, etc. ) für Schweizer KMU stellt sich wie folgend dar:

  1. Zahlstellenmandat vergeben. Hierzu sprechen Sie bitte mit Ihrer Hausbank. Alternativ stellen wir gern den Kontakt zu anderen Banken her, welche diese Dienstleistung anbieten. Bitte rechnen Sie hier mit ca. 8 Wochen von der Anfrage bei der Bank bis zur Unterzeichnung des Mandats.
  2. Prüfung der Statuten durch die SIX SIS. Wahlweise die Zahlstelle oder wir schicken die Statuten der Gesellschaft an die SIX SIS AG. Diese prüft das Vorhandensein eines notwendigen Passus und bestätigt die Möglichkeit zur Dematerialisierung. Dauer: 7 Tage.
  3. Valorennummer: ist diese vorhanden, ist nichts zu tun. Alternativ kann diese bei der SIX durch uns beantragt werden. Dauer 2 Tage.
  4. Einreichung Formular 415 durch die Zahlstelle. Die Bank wird dieses Formular mit Ihnen gemeinsam ausfüllen. Anschliessend wird dieses an die SIX SIS AG geschickt. Dieses dient als Grundlage für das Anlegen der Aktien als Bucheffekten in den IT Systemen der SIX SIS AG. Nach Einreichung benötigt die SIX max 7 Tage für das Anlegen der Bucheffekten.
  5. Depotdaten: die Aktionäre werden aufgefordert Ihre Depotdaten der Gesellschaft mitzuteilen. Die Aufforderung erfolgt in der Regel per Email. Danach sollten die meisten Aktionäre innert 7 Tagen die Daten online unter Das-Aktienregister.ch gepflegt haben. Aktionäre können anschliessend selbständig die Valoren zur Einbuchung bei der Bank anmelden.
  6. Sobald die SIX SIS Schritt 4) bestätigt hat, können die Valoren bei den Banken der Aktionäre eingebucht werden. Dies erfolgt wahlweise durch die Zahlstelle (ab 150 CHF/Aktionaer) oder Sie führen dies selbständig ohne weitere Kosten via Das-Aktienregister.ch durch.


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