Verwaltung der Verwahrung der Wertpapiere bei der Bank via SIX SIS SECOM

Grundlegendes zum SIX SIS SECOM

Dies ist das zentrale Verwaltungssystem der Schweiz über welches die Verwahrung von Wertpapieren in den Depots der teilnehmenden ~150 Schweizer Banken digital abgebildet wird.

Grundprinzip: die Banken setzen einen PTF (Position Transfer) ab. Dieser kommt beim Aktienregister an, wird geprüft und bestätigt. Ist dies erledigt, sind die Wertpapiere i.d.R. im Depot der Bank zu sehen. Ein PTF ist immer ein Wechsel der folgend beschriebenen Zustände. E.g. “DB-DI” ist die initiale Ausgabe an einen Aktionär.

Voraussetzungen für die Teilnahme am SIX SIS SECOM


Bei der Dematerialisierung von Aktien via SIX begleiten wir Sie gern. Sprechen Sie uns an.

Damit die SIX die Valoren dematerialisieren kann, braucht es entsprechende Statuten. Folgend konkrete Referenz-Texte zur Orientierung der SIX:

Für Details sprechen Sie bitte mit dem Treuhänder Ihres Vertrauens.

Unterscheidung zwischen Das-Aktienregister.ch und etablierten Aktienregistern

Was man wissen muss: Aktienregister können via SECOM keine Daten modifizieren, sondern lediglich Kommunikation der Banken empfangen und bestätigen. Das resultiert in einer sehr intensiven Kommunikation per Papier oder Email zum Austausch notwendiger Daten, damit die Banken Aktien einbuchen können, da die Daten zur Einbuchung effektiv beim Aktienregister liegen.

Das-Aktienregister.ch fokussiert sich auf die effiziente Abwicklung der Einbuchung. Das bedeutet (und unterscheidet uns von anderen Anbietern):

  • 100% automatische Bestätigung der PTFs
  • es gibt keine Papier-basierte Kommunikation zwischen Banken und Das-Aktienregister.ch
  • die Kunden von Das-Aktienregister.ch haben vollständige Einsicht und Kontrolle über die SIX SIS SECOM Kommunikation und steuern diese selbständig
  • Banken können direkt im eigenen Bereich Daten Ihrer Kunden im Aktienregister einsehen und nach Bedarf Aktionäre um Datenaktualisierung bitten
  • Banken lösen selbständig via Das-Aktienregister.ch die Bestätigung der PTFs aus
  • Email Kommunikation wird ausschliesslich auf das Handling von Spezial-Fällen reduziert.
  • Bei Banken eingelieferte Zertifikate werden von der Bank nach Einbuchung direkt an die Gesellschaft retourniert.

Zustände der Wertpapiere im SECOM

DB: Aktien sind angelegt, aber nicht ausgegeben/verteilt. Liegen damit zentral bei der SIX.

DI (Dispo): Aktien sind im Depot des Aktionärs. Dieser hat aber der Bank kein Eintragungsgesuch (in das Aktienregister) unterschrieben. Der Aktionär ist damit per SIX dem Aktienregister unbekannt. Nach SIX Lesart hat er damit auch keine Aktionärsrechte

PH (Physical): Aktien liegen als Papier-Zertifikat (der Bank) vor.

RE (Registered): Aktien liegen im Depot des Aktionärs und dieser wurde durch die Bank im Aktienregister eingetragen.

Übliche PTFs

DB-DI: Aktien werden nach der Dematerialisierung und an einen Aktionär bei einer Bank übertragen und sind für diesen in seinem Depot sichtbar. Zur Initialisierung wird der Bank ein verschlüsselter Link zum Aktienregister übermittelt. Diesen öffnet die Bank und kann die Daten über eine sichere Verbindung einsehen. Auf dieser Basis stellt die Bank den PTF Typ DB-DI in SECOM ein. Die Bank ist angehalten die SECOM Order ID oder Bank Ref im Aktienregister einzutragen. Geschieht dies, erfolgt die Bestätigung des PTFs durch das Aktienregister automatisch.

DI-RE: Bank lässt aufgrund Eintragungsgesuch des Aktionärs diesen im Register eintragen. Dieser wird i.d.R. automatisch durch die Bank ausgelöst und automatisch durch das Aktienregister geprüft und bestätigt.

PH-RE: Aktionär hat Zertifikat physisch (Papier) bei der Bank einlagern lassen. Diese verbucht die Aktien nun im SECOM und wird das Zertifikat zur Archivierung an die Gesellschaft schicken.

Verwahrung im Ausland

Deutschland: Hier können deutsche Banken via Clearstream mit dem Custodian UBS die Einbuchung via SIX SIS SECOM vornehmen.


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