Dividende auszahlen: Schritt für Schritt zur Gewinnausschüttung

Kurzübersicht: Dividende auszahlen in 5 Schritten

  1. GV-Beschluss fassen – Dividende an der Generalversammlung genehmigen
  2. Dividendenbescheinigungen erstellen – Für jeden Aktionär
  3. Verrechnungssteuer abziehen – 35% einbehalten
  4. Nettobetrag auszahlen – 65% an Aktionäre überweisen
  5. ESTV-Meldung – Formular 103 innert 30 Tagen einreichen

Zeitrahmen: Auszahlung erfolgt üblicherweise wenige Tage nach der GV. Die ESTV-Meldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

Voraussetzungen für die Dividendenausschüttung

Bevor Sie eine Dividende ausschütten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bilanzgewinn vorhanden: Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und den dafür gebildeten Reserven ausgeschüttet werden (Art. 675 Abs. 2 OR).
  • Gesetzliche Reserven geäufnet: 5% des Jahresgewinns müssen in die gesetzlichen Reserven fliessen, bis diese 50% des Aktienkapitals erreichen (Art. 671 OR).
  • Ausreichende Liquidität: Die Auszahlung darf den Geschäftsbetrieb nicht gefährden.

Tipp: Berechnen Sie zuerst die maximal mögliche Dividende. Unser Dividendenrechner hilft Ihnen dabei.

Schritt 1: Dividendenbeschluss an der Generalversammlung

Die ordentliche Dividende wird von der jährlich stattfindenden ordentlichen Generalversammlung beschlossen. Der Ablauf:

  1. Der Verwaltungsrat stellt einen Antrag zur Gewinnverwendung
  2. Die Revisionsstelle prüft die zugrundeliegende Jahresrechnung
  3. Die Aktionäre stimmen über die Dividende ab
  4. Der Beschluss wird im GV-Protokoll festgehalten

Die Dividende wird am Tag des GV-Beschlusses fällig, sofern kein abweichendes Datum festgelegt wird.

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Schritt 2: Dividendenbescheinigungen erstellen

Nach dem GV-Beschluss müssen Sie für jeden Aktionär eine Dividendenbescheinigung erstellen (Art. 14 Abs. 2 VStG). Diese muss enthalten:

  • Name und Adresse des Aktionärs
  • Anzahl Aktien und Nennwert
  • Bruttodividende pro Aktie und total
  • Verrechnungssteuerabzug (35%)
  • Nettodividende (65%)
  • Datum des GV-Beschlusses

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Schritt 3: Verrechnungssteuer abziehen (35%)

Dividenden Schweizer Gesellschaften unterliegen der Verrechnungssteuer von 35% (Art. 4 VStG). Als ausschüttende Gesellschaft müssen Sie:

  1. 35% der Bruttodividende einbehalten
  2. Nur den Nettobetrag (65%) an die Aktionäre auszahlen
  3. Die einbehaltenen 35% an die ESTV abführen (siehe Schritt 5)

Berechnungsbeispiel

PositionBetrag
Bruttodividende pro AktieCHF 10.00
Verrechnungssteuer (35%)CHF 3.50
Nettodividende (Auszahlung)CHF 6.50

Gut zu wissen: Schweizer Aktionäre können die Verrechnungssteuer über ihre Steuererklärung zurückfordern, sofern sie die Dividenden korrekt deklarieren.

Schritt 4: Dividende an Aktionäre auszahlen

Nach der Berechnung zahlen Sie die Nettodividende (65%) an jeden Aktionär aus:

  • Überweisen Sie den Betrag auf das hinterlegte Bankkonto
  • Legen Sie die Dividendenbescheinigung bei oder versenden Sie diese separat
  • Dokumentieren Sie die Auszahlung für Ihre Unterlagen
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Schritt 5: ESTV-Meldung innert 30 Tagen

Wichtige Frist: Die Verrechnungssteuer muss innerhalb von 30 Tagen nach dem GV-Beschluss deklariert und abgeführt werden (Art. 38 Abs. 2 VStG).

So gehen Sie vor:

  1. Formular 103 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen
  2. Einbehaltene 35% an die ESTV überweisen
  3. Beleg für Ihre Unterlagen aufbewahren

Formular: ESTV Formular 103 →

Sonderfälle

Interimsdividende (seit 2023)

Seit dem 1. Januar 2023 erlaubt Art. 675a OR die Ausschüttung einer Zwischendividende aus dem laufenden Geschäftsjahr. Voraussetzungen:

  • Ein Zwischenabschluss muss erstellt werden
  • Die Generalversammlung muss die Ausschüttung beschliessen
  • Die üblichen Schutzbestimmungen gelten weiterhin

Kapitaleinlagereserven (steuerfrei)

Dividenden aus Kapitaleinlagereserven sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Dabei handelt es sich um Einlagen, Aufgelder (Agio) und Zuschüsse der Aktionäre. Falls Sie aus KER ausschütten möchten, muss dies im GV-Beschluss explizit festgehalten werden.

Häufige Fragen

Wann ist die Dividende fällig?

Die Dividende wird am Tag des GV-Beschlusses fällig, sofern kein abweichendes Datum festgelegt wird. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise wenige Tage nach der GV.

Was ist der Ex-Dividenden-Tag?

Bei börsenkotierten Aktien ist der Ex-Dividenden-Tag der erste Handelstag, an dem die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt wird. Bei nicht-kotierten AG ist in der Regel das Datum des GV-Beschlusses massgebend.

Wie fordern Aktionäre die Verrechnungssteuer zurück?

Schweizer Aktionäre deklarieren die Dividenden in ihrer Steuererklärung und erhalten die 35% Verrechnungssteuer automatisch zurückerstattet bzw. angerechnet.

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