Kurzübersicht: Dividende auszahlen in 5 Schritten
- GV-Beschluss fassen – Dividende an der Generalversammlung genehmigen
- Dividendenbescheinigungen erstellen – Für jeden Aktionär
- Verrechnungssteuer abziehen – 35% einbehalten
- Nettobetrag auszahlen – 65% an Aktionäre überweisen
- ESTV-Meldung – Formular 103 innert 30 Tagen einreichen
Zeitrahmen: Auszahlung erfolgt üblicherweise wenige Tage nach der GV. Die ESTV-Meldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Voraussetzungen für die Dividendenausschüttung
Bevor Sie eine Dividende ausschütten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bilanzgewinn vorhanden: Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und den dafür gebildeten Reserven ausgeschüttet werden (Art. 675 Abs. 2 OR).
- Gesetzliche Reserven geäufnet: 5% des Jahresgewinns müssen in die gesetzlichen Reserven fliessen, bis diese 50% des Aktienkapitals erreichen (Art. 671 OR).
- Ausreichende Liquidität: Die Auszahlung darf den Geschäftsbetrieb nicht gefährden.
Tipp: Berechnen Sie zuerst die maximal mögliche Dividende. Unser Dividendenrechner hilft Ihnen dabei.
Schritt 1: Dividendenbeschluss an der Generalversammlung
Die ordentliche Dividende wird von der jährlich stattfindenden ordentlichen Generalversammlung beschlossen. Der Ablauf:
- Der Verwaltungsrat stellt einen Antrag zur Gewinnverwendung
- Die Revisionsstelle prüft die zugrundeliegende Jahresrechnung
- Die Aktionäre stimmen über die Dividende ab
- Der Beschluss wird im GV-Protokoll festgehalten
Die Dividende wird am Tag des GV-Beschlusses fällig, sofern kein abweichendes Datum festgelegt wird.
Schritt 2: Dividendenbescheinigungen erstellen
Nach dem GV-Beschluss müssen Sie für jeden Aktionär eine Dividendenbescheinigung erstellen (Art. 14 Abs. 2 VStG). Diese muss enthalten:
- Name und Adresse des Aktionärs
- Anzahl Aktien und Nennwert
- Bruttodividende pro Aktie und total
- Verrechnungssteuerabzug (35%)
- Nettodividende (65%)
- Datum des GV-Beschlusses
Detaillierte Anleitung: Dividendenbescheinigung erstellen
Schritt 3: Verrechnungssteuer abziehen (35%)
Dividenden Schweizer Gesellschaften unterliegen der Verrechnungssteuer von 35% (Art. 4 VStG). Als ausschüttende Gesellschaft müssen Sie:
- 35% der Bruttodividende einbehalten
- Nur den Nettobetrag (65%) an die Aktionäre auszahlen
- Die einbehaltenen 35% an die ESTV abführen (siehe Schritt 5)
Berechnungsbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende pro Aktie | CHF 10.00 |
| Verrechnungssteuer (35%) | CHF 3.50 |
| Nettodividende (Auszahlung) | CHF 6.50 |
Gut zu wissen: Schweizer Aktionäre können die Verrechnungssteuer über ihre Steuererklärung zurückfordern, sofern sie die Dividenden korrekt deklarieren.
Schritt 4: Dividende an Aktionäre auszahlen
Nach der Berechnung zahlen Sie die Nettodividende (65%) an jeden Aktionär aus:
- Überweisen Sie den Betrag auf das hinterlegte Bankkonto
- Legen Sie die Dividendenbescheinigung bei oder versenden Sie diese separat
- Dokumentieren Sie die Auszahlung für Ihre Unterlagen
Schritt 5: ESTV-Meldung innert 30 Tagen
Wichtige Frist: Die Verrechnungssteuer muss innerhalb von 30 Tagen nach dem GV-Beschluss deklariert und abgeführt werden (Art. 38 Abs. 2 VStG).
So gehen Sie vor:
- Formular 103 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen
- Einbehaltene 35% an die ESTV überweisen
- Beleg für Ihre Unterlagen aufbewahren
Formular: ESTV Formular 103 →
Sonderfälle
Interimsdividende (seit 2023)
Seit dem 1. Januar 2023 erlaubt Art. 675a OR die Ausschüttung einer Zwischendividende aus dem laufenden Geschäftsjahr. Voraussetzungen:
- Ein Zwischenabschluss muss erstellt werden
- Die Generalversammlung muss die Ausschüttung beschliessen
- Die üblichen Schutzbestimmungen gelten weiterhin
Kapitaleinlagereserven (steuerfrei)
Dividenden aus Kapitaleinlagereserven sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Dabei handelt es sich um Einlagen, Aufgelder (Agio) und Zuschüsse der Aktionäre. Falls Sie aus KER ausschütten möchten, muss dies im GV-Beschluss explizit festgehalten werden.
Häufige Fragen
Wann ist die Dividende fällig?
Die Dividende wird am Tag des GV-Beschlusses fällig, sofern kein abweichendes Datum festgelegt wird. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise wenige Tage nach der GV.
Was ist der Ex-Dividenden-Tag?
Bei börsenkotierten Aktien ist der Ex-Dividenden-Tag der erste Handelstag, an dem die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt wird. Bei nicht-kotierten AG ist in der Regel das Datum des GV-Beschlusses massgebend.
Wie fordern Aktionäre die Verrechnungssteuer zurück?
Schweizer Aktionäre deklarieren die Dividenden in ihrer Steuererklärung und erhalten die 35% Verrechnungssteuer automatisch zurückerstattet bzw. angerechnet.
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