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Stellungnahme zur Abschaffung der Inhaberaktien in der Schweiz

Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz

In Anlehnung an die Empfehlungen des Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen (Global Forum) hat der Bundesrat den neuen Gesetzesentwurf verabschiedet. Das Projekt schlägt die Abschaffung von nicht börsenkotierten Inhaberaktien sowie die Sanktionsmassnahmen für die Pflichtverletzung vor. Das-Aktienregister.ch nimmt dazu aus einer wirtschaftlichen und juristischen Sicht Stellung.

Ausgangssituation

Das Thema der Abschaffung der Inhaberaktien steht schon seit mehreren Jahren zur Diskussion. Bereits 2005 schlug der Bundesrat die Abschaffung von Inhaberaktien vor. Damals hat die Abschaffung keine politische Mehrheit gefunden. Der nächste Schritt wurde durch die Umsetzung von GAFI-Empfehlungen 2012 vorgenommen. Der Ausgangspunkt war und bleibt die Geldwäschereibekämpfung und Prävention von Steuerhinterziehung. Am 01.07.2015 hat die Schweiz das Gesetz an die von GAFI empfohlenen Transparenzvorschriften angepasst. Damit wurde den Inhaberaktionären die Anonymität entzogen. Die Melde- und Ausweispflichten bewirkten eine Angleichung der Inhaberaktien an die Namenaktien. Diese Anpassungen fand das Global Forum jedoch nicht genügend. Im Rahmen der Länderprüfung von 2016 erreichte die Schweiz die Note „weitgehend konform“. Dies veranlasste den Bundesrat das Gesetz zu ändern, um eine bessere Note bei der nächsten Prüfung zu erzielen. Von neuem Gesetz sind rund 60.000 schweizerischer Unternehmen betroffen (ca. 30% aller Aktiengesellschaften).

Gesetzesentwurf

Der Bundesrat schlägt eine Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien vor. Die Inhaberaktionäre müssen innert 18 Monate ihre Identität gegenüber der Gesellschaft offenlegen. Somit werden ihre Wertpapiere zu Namenaktien. Wer dies nicht tut, verliert seine Besitzrechte ohne jegliche Entschädigung. Alle Rechtsansprüche verfallen endgültig und die nichtgemeldeten Aktien werden nichtig.

Bei Meldepflichtverletzung drohen Sanktionsmassnahmen. Bestraft werden sowohl die Gesellschafter für die Nichtmeldung der wirtschaftlich berechtigten Personen, als auch die Aktiengesellschaften für die Verletzung der Pflicht zur Führung der Verzeichnisse über Inhaberaktionäre und wirtschaftlich Berechtigte.

Ausserdem sieht das Projekt vor, die Unternehmen zu verpflichten ein Konto in der Schweiz zu führen. Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz ab 100.000 CHF sowie juristische Personen und Vereine müssen zwangsläufig ein Konto in einer schweizerischen Bank halten.
Darüber hinaus müssen die Behörden und Finanzintermediäre das Einsichtsrecht in die von den Gesellschaften geführten Aktienbücher und Verzeichnisse erlangen.

Kritikpunkte

Der Gesetzesentwurf ist auf die Kritik gestossen. Bürgerliche Parteien SVP, FDP und CVP haben sich dagegen geäussert. Auch Schweizerischer Gewerbeverband und der Dachverband der Schweizer Wirtschaft „economiesuisse“ sprachen sich dagegen aus.
Folgende Punkte werden kritisiert:

  1. Keine Abschaffung vom Global Forum gefordert - Zu Recht betonen Schweizer Gewerbeverband und FDP, das Global Forum habe die Abschaffung von Inhaberaktien in der Schweiz nicht verlangt. Es empfiehlt nur ein Meldesystem zur Identifikation der Inhaberaktionäre. In dieser Hinsicht ist die Begründung des Bundesrates, die Abschaffung sei unabdingbar, nicht überzeugend. Die Note „weitgehend konform“ müsste für das Bestehen der nächsten Länderprüfung ausreichend sein. Warum der Bundesrat die genügende Note für ungenügend hält und zur Erreichung einer besseren Note so radikale Massnahmen durchführen möchte, bleibt ungeklärt. Es wären auch mildere Umsetzungsformen der Empfehlungen des Global Forum denkbar, als die Abschaffung der Inhaberaktien, so „economiesuisse“.
  2. Ablehnung der Abschaffung durch das Parlament in 2014 - Der Gesetzgeber hat 2014 selber seinen Willen geäussert die Inhaberaktiengesellschaft als Unternehmensform beizubehalten. Darauf gestützt wurde das Aktienrecht geändert und folglich haben sich die Aktiengesellschaften angepasst. Nun widerspricht der Bundesrat seinen früheren Äusserungen und will die Inhaberaktien verbieten.
  3. Teure Anpassungsmassnahmen durch die Aktiengesellschaften in 2015 - Die Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien ist für die Unternehmen mit dem unnötigen Aufwand und den Kosten verbunden. Seit 2015 gaben die Firmen mehrere Tausend Franken aus, um sich auf das neue Meldesystem umzustellen. Schweizer Gewerbeverband spricht von vier-, fünf und in einigen Fällen sogar sechsstelligen Summen für die Anpassung. Diese Kosten werden von dem Bundesrat nicht berücksichtigt.
  4. Kurze Umsetzungsfrist - Die Rechtanwälte der Anwaltskanzlei Baker McKenzie Lukas Glanzmann und Philip Spoerlé weisen in einem Aufsatz darauf hin, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen seien zu kurz. Das Gesetz zur Umsetzung der GAFI-Transparenzvorschriften ist seit 2015 in Kraft. Jedoch sind sich noch sehr viele Betroffenen von der Meldepflicht nicht bewusst. Das neue Gesetz sieht eine Frist von 18 Monaten vor. Erlangen die Inhaberaktionäre keine Kenntnis davon, werden ihre Aktien enteignet und an andere Aktionäre verteilt oder verkauft oder sogar annulliert.
  5. Verletzung verfassungsrechtlicher Eigentumsgarantie - Für die Erfüllung ihrer neuen Pflichten haben die Inhaberaktionäre nur 18 Monate. Wer das innerhalb der vorgesehenen Frist nicht schafft, verliert seine Wertpapiere endgültig. Diese Enteignung ist mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie unvereinbar.
  6. Unverhältnismässiges Sanktionssystem

Die Empfehlung des „Global Forum“ bewirkt ausschliesslich das Sicherstellen von Aufsicht der Aktiengesellschaften. Der Bundesrat geht in seiner Umsetzung der Empfehlung viel weiter und will ein Sanktionssystem einführen. Bereits 2015 enthielt der Entwurf des GAFI-Gesetzes die Strafbestimmungen. Das Parlament erachtete diese damals als unverhältnismässig und ersetzte sie durch die Verwirkung von Mitgliedschafts- und Vermögensrechten eines Inhaberaktionärs.

Stellungnahme

Das Aktienregister äussert sich gegen die Abschaffung von Inhaberaktien. Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erscheinen vom Hauptziel abweichend zu sein. Für die steuerliche Transparenz und Erreichung einer besseren Note bei nächster Länderprüfung gibt es mildere Mittel. Das 2015 in Kraft getretene GAFI-Gesetz enthält bereits die strengeren Vorschriften betreffend die Inhaberaktien als für die Namenaktien. Mit der Einführung des GAFI-Gesetzes wurden die Grenzen zwischen den zwei für die Schweiz traditionellen Aktienarten verwässert und die Inhaberaktie wurde praktisch zur Namenaktie. Nach einer langen Diskussion haben sich die Aktiengesellschaften den gesetzlichen Anforderungen angepasst und viel Zeit und Geld darin investiert. Durch das neue Gesetz wird die geleistete Arbeit komplett wertlos und die damit verbundenen Kosten werden ignoriert. Die Abschaffung von Inhaberaktien finden wir nicht zielführend.

Jirka Schäfer, CEO/Founder www.das-aktienregister.ch sagt dazu:

Die Abschaffung von Inhaberaktien ist eine unverhältnismässige und verfassungswidrige Massnahme. Sie verstösst gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie. Für die Inhaberaktionäre und ihre Gläubiger bedeutet das das Risiko ihre Eigentümerstellung an den Wertpapieren zu verlieren. Für die Aktiengesellschaften würde das neue Gesetz lediglich unnötige Kosten und Aufwendungen mit sich bringen.

Das Unternehmen

Das-Aktienregister.ch ist das einzige Schweizer Online-Aktienbuch. Neben den etablierten Aktienregistern, welche sich auf kotierte und Top500 KMU konzentrieren, bietet Das-Aktienregister.ch ein spezialisiertes Werkzeug zur effizienten und rechtlich sicheren Führung des Aktienbuches für alle Schweizer KMU. Das Unternehmen besteht seit 2015 und verfügt aktuell über hunderte Kunden aus dem Bereich Banken, Immobilien, Handwerk, Kunst und Transport.

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