Hinweise an den Unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Inhalt

Folgende Informationen für die Arbeit mit Das-Aktienregister.ch sollte der Unab(hängige Stimmrechtsvertreter) berücksichtigen.

Setup

Als Unab haben Sie bei Das-Aktienregister.ch ein eigenes Nutzerkonto. Dieses beantragen Sie bitte bei unserem Support Team. Geben Sie hierzu Ihre Email Adresse und den Namen der Gesellschaft an. Unser Support richtet das Konto für Sie ein und weisst Sie als Unab der Gesellschaft zu.

Die Fristen zur Abgabe der Weisungen an den UNAB erhalten Sie von der Gesellschaft und werden von dieser festgelegt. Die Vollmacht zur Erteilung der Weisungen kann die Gesellschaft beim Freischalten der Olnine-Weisungsabgabe einstellen. Gern stimmen Sie den Text dazu mit der AG ab.

Kopie der Einladung

Ist die Email des unabhängigen Stimmrechtsvertreter am Tag des Versandes der Einladung per Email im Aktienregister hinterlegt, bekommt dieser automatisch eine Kopie zugestellt. Die Kopie weicht ggf. durch folgendes von den Originalen ab:

  • Personengebundene Links sind entfernt
  • Personengebundene Dokumente wie z.B. Depotauszug sind nicht enthalten

Zugriff auf die Weisungen der Aktionäre

Nach Ablauf der Frist zur Erteilung der Weisungen erhalten Sie in der folgenden Nacht die Weisungen der Aktionäre automatisch per Email. Diese Email beinhaltet den PDF Bericht zu den Weisungen der Aktionäre.

[Optional] Video GV

Zugang

Wird die GV per Video durchgeführt beinhaltet diese Emails gleichzeitig einen verschlüsselten Link zum Zugriff auf die Video-GV.

Bitte klicken Sie diesen Link bereits nach Erhalt der Email und prüfen die korrekte Funktion von Video und Ton. Bei Problemen wenden Sie sich gern an unseren Support.

Durchführung der Video-GV

Bei Start der Video GV betreten Sie den Online Meeting Raum über diesen Link. Die von Ihnen vertretenen Weisungen sind bereits im System hinterlegt. Es braucht keine weitere Massnahmen von Ihrer Seite.

Hinweise zur Abstimmlogik

Aktionäre, welche Weisungen an Sie erteilt haben, dennoch aber an der Video GV teilnehmen, können dort Ihre Stimmen nochmals ändern. Das System zählt jeweils die zuletzt erteilte Weisung-/Stimmabgabe. Doppelte Weisung-/Stimmabgabe ist nicht möglich.


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