Email Adressen
Viele XLS basierten Aktienbücher enthalten keine Email Adressen. Damit sind die Aktionäre nach dem Import bei Das-Aktienregister.ch digital nicht zu erreichen. Folgende Best Practices haben sich dazu bewährt:
- Bei der laufenden Kommunikation mit Aktionären (z.B. einem Telefonat) erfragen Sie gleich die Email Adresse.
- Bei dem Versand von Dokumenten per Post integrieren Sie einen von Das-Aktienregister.ch gelieferten personalisierten QR Code, welcher die Datenaktualisierung durch den Aktionär via Smartphone ermöglicht. In diesem Zuge wird auch das Pflichtfeld Email abgefragt.
- Bei der Generalversammlung geben Sie bei der Zutrittskontrolle den Aktionären einen personalisierten QR Code zur Kontrolle seiner Daten in die Hand.
- Bei der Ankündigung der neuen Zusammenarbeit mit Das-Aktienregister.ch an die Aktionäre über etablierte Kommunikationtionskanäle bitten Sie die Aktionäre sich mit Ihrer Email Adresse bei der Gesellschaft zu melden.