Zusammenführen von Aktionärskonten

Inhalt

Wann können Konten zusammengelegt werden?

Folgende Bedingungen müssen in den zusammenzulegenden Konten erfüllt sein:

  • Identischer Vor-, Nach- und Unternehmensname
  • Identische Rechtsart (Juristische vs. natürliche Person)
  • Identische Email

D.h. Konten zwischen Ehepartners, Unternehmen und Inhabern etc. koennen nicht zusammengelegt werden.

Wie werden Konten zusammengelegt

ist dieselbe Email Adresse bei mehreren Nutzerkonten hinterlegt, können diese Konten zu einem Konto zusammengelegt werden. Dies erfolgt unter einer speziellen URL durch anklicken der angezeigten Nutzerkonten.

Dies kann durch den Aktionär oder den Administrator eines Unternehmens erfolgen. Administratoren können nur Konten (Dubletten) Ihrer eigenen Unternehmen zusammenlegen.

Erfüllen die Daten von Konten vorgenannte Kriterien, bekommt der Aktionär automatisch einen Hinweis in seinem Bereich angezeigt. Er kann dann die Konten selbständig zusammenlegen.

Zugang zu einem konkreten Konto

Will der Aktionär bei vorhandenen doppelten Konten den Zugang zu einem konkreten Konto haben, kann die Gesellschaft bei vorhandener Emailadresse dem Aktionär dedizierte Zugangsdaten aus der Detailansicht der Aktionärsdaten für dieses Konto zustellen.


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