Zugangskontrolle bei der Generalversammlung

Die Eintrittskontrolle erfolgt mittels QR Code. Dieser wird auf folgenden Wegen dem Aktionär zugestellt:

  • Versand Brief der Einladung als PDF per Email. Das PDF enthält den QR Code zur Anmeldung vor Ort. Dieser kann gedruckt oder per Smartphone vorgezeigt werden.
  • Versand Brief der Einladung als PDF per Post. Das PDF enthält den QR Code zur Anmeldung vor Ort. Der Aktionär bringt dies zur Einlasskontrolle mit.
  • QR Code in der Digitalen Aktie in der Wallet/Passbook

Vor Ort benötigt die Gesellschaft eine App zur Kontrolle der QR Codes (wir empfehlen QRBot):

(Andere Apps sind denkbar, die hier gezeigte hat sich in der Praxis bewährt.)

In der QRBot App muss eingestellt werden: Einstellungen: Webseiten automatisch öffnen: JA & Auswahl des gewünschten Browsers (wir bevorzugen Chrome).

Damit die Aktionäre erfolgreich identifiziert werdenn können, muss jeder Kontrolleur der Gesellschaft als Admin im Aktienregister (wenigstens temporär) hinterlegt sein. Der Kontrolleur loggt sich im Browser im Smartphone auf Das-Aktienregister.ch ein. Dieser Browser muss identisch mit dem in der QR App eingestellten Browser sein.

Scannt nun der Kontrolleur einen QR Code aus den vorgenannten Quellen: Email, Druck, Digitale Aktie: dann wird die Zugangsberechtigung geprüft und ggf. eine Bestätigung angezeigt.

Aus Sicherheitsgründen wird ein zweiter Scan mit einer Fehlermeldung angezeigt. Der Kontrolleur kann aber den Status der Anmeldung direkt zurücksetzen.

Die damit erfassten Teilnehmer dienen mit Ihren Stimmen als Grundlage für die Feststellung der Anzahl der vertretenen Stimmen und damit der Beschlussfähigkeit der Versammlung.

Anzahl der anwesenden Stimmen / Aktionäre

Die Anzahl der anwesenden Stimmen wird dem Protokollführer im Falle einer Echtzeit-Abstimmung via Das-Aktienregister.ch Online angezeigt oder ist im PDF Bericht abgebildet. Dieser findet sich unter Berichte -> Ergebnis der Online-Abstimmung.

Ausserdem zeigt die Detailansicht zur GV den aktuellen Status u.a. der Zutrittskontrolle an:


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