Zugangskontrolle bei der Generalversammlung

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In-App QR-Scanner (empfohlen)

Die Eintrittskontrolle erfolgt mittels QR-Code auf der Zutrittskarte. Dieser wird dem Gesellschafter über folgende Wege zugestellt:

  • PDF-Einladung per Email — der QR-Code ist in der Zutrittskarte enthalten und kann gedruckt oder am Smartphone vorgezeigt werden.
  • Postalische Einladung — der Gesellschafter bringt die gedruckte Zutrittskarte mit.
  • QR-Code in der Digitalen Aktie (Wallet/Passbook).

Seit April 2026 steht ein in Das-Aktienregister.ch integrierter Kamera-Scanner zur Verfügung. Sie benötigen keine externe App mehr und keinen zweiten Browser-Tab pro Scan.

So starten Sie den Scanner:

  1. Loggen Sie sich am Smartphone (Chrome empfohlen, HTTPS erforderlich) als Administrator auf das-aktienregister.ch ein.
  2. Öffnen Sie die gewünschte Generalversammlung und wechseln Sie auf die Liste der Anmeldungen.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Scanner (Beta) oben rechts. Der Scanner öffnet sich auf einer eigenen Seite (/assembly/<id>/scanner/).
  4. Erlauben Sie dem Browser den Kamerazugriff. Halten Sie die Kamera auf den QR-Code der Zutrittskarte.

Pro Scan zeigt der Scanner Name, Nummer und Stimmen des Gesellschafters, gibt einen Ton aus und fährt automatisch fort. Ein Zähler oben weist die Anzahl bereits eingecheckter Teilnehmer aus. Mehrfach-Scans desselben QR-Codes werden in der Sitzung erkannt und nicht doppelt gewertet.

Der Scanner befindet sich in der Beta-Phase. Bitte melden Sie Auffälligkeiten an support@das-aktienregister.ch. Der Scanner funktioniert am besten mit Chrome auf einem Mobilgerät. Safari und Firefox erkennen QR-Codes nicht in jedem Fall zuverlässig.

Damit Personen an der Eintrittskontrolle scannen können, muss jede Person als Administrator der Gesellschaft hinterlegt sein (mindestens temporär). Eine Hinterlegung als Gesellschafter genügt nicht.

Externe QR-App als Fallback

Falls der In-App-Scanner auf einem Gerät nicht verfügbar ist (z.B. fehlender Kamerazugriff, nicht unterstützter Browser), können Sie weiterhin eine externe Scanner-App verwenden. In der Praxis bewährt hat sich QRBot.

(Andere Apps sind denkbar, die hier gezeigte hat sich in der Praxis bewährt.)

In der QRBot-App muss eingestellt werden: Einstellungen — Webseiten automatisch öffnen: Ja, sowie Auswahl des gewünschten Browsers (wir bevorzugen Chrome). Jeder Administrator muss zusätzlich im selben Browser am Smartphone bei das-aktienregister.ch eingeloggt sein.

Scannt ein Administrator einen QR-Code aus den vorgenannten Quellen (Email, Druck, Digitale Aktie), prüft das System die Zugangsberechtigung und zeigt eine Bestätigung an.

Aus Sicherheitsgründen erzeugt ein zweiter Scan eine Fehlermeldung. Der Administrator kann den Status der Anmeldung aber direkt zurücksetzen.

Beim Scannen mit einer externen App öffnet der Browser pro QR-Code einen neuen Tab. Diese sollten regelmässig geschlossen werden. Eine Konfiguration zur Tab-Wiederverwendung in Firefox für Android finden Sie im Anhang. Mit dem In-App-Scanner entfällt dieses Problem vollständig.

Anzahl der anwesenden Stimmen / Gesellschafter

Die erfassten Teilnehmer dienen mit ihren Stimmen als Grundlage für die Feststellung der Anzahl der vertretenen Stimmen und damit der Beschlussfähigkeit der Versammlung.

Die Anzahl der anwesenden Stimmen wird dem Protokollführer im Falle einer Echtzeit-Abstimmung in Das-Aktienregister.ch angezeigt oder ist im PDF-Bericht abgebildet. Dieser findet sich unter BerichteErgebnis der Online-Abstimmung. Ausserdem zeigt die Detailansicht zur GV den aktuellen Status der Zutrittskontrolle an:


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