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Zugangsdaten selbständig erhalten
Wein noch kein Passwort durch die Gesellschaft oder den Aktionär gesetzt wurde, dann kann der Aktionär sich selbständig Nutzername und Passwort per Email zusenden lassen.
Ein Aktionär findet die folgende Option beim regulären Login. Gibt er dort die im Aktienregister hinterlegte Email ein, werden die Zugangsdaten an diese Adresse versendet.
Dies funktioniert nur, wenn A) noch kein Passwort gesetzt wurde und B) nur ein Konto mit dieser Email Adresse im Aktienregister existiert.
Administrator stellt Zugangsdaten bereit
Der Administrator des Aktienregisters der Gesellschaft, kann ebenfalls dem Aktionär Zugangsdaten zusenden.
Zugang aus Emails heraus
Links in Emails an Aktionäre sind in der Regel personalisiert und verschlüsselt. Damit ermöglichen diese einen Zugang zum Aktienregister ohne die Verwendung von Nutzername und Passwort mit nur einem Klick.
Sicherheit verschlüsselter Links
Die verschlüsselten Links entsprechend den aktuellen internationalen Sicherheitsstandards und sind 24 Stunden gültig. Diese sind ein angemessener Kompromiss zwischen Convenience für den Aktionär und aktuellen Sicherheitsanforderungen. Vor allem ältere Aktionäre begrüssen diesen Weg des Zugangs zu Ihren Daten.
Zugang nach Ablauf eines verschlüsselten Links
Ist der Link abgelaufen, ist mit diesem kein Zugriff auf das Aktienregister mehr möglich. Um aber dennoch ein “Aussperren” des Aktionärs zu verhindern, versendet Das-Aktienregister.ch automatisch bei Klick auf einen veralteten Link einen frischen validen Link per Email an den Aktionär. Im Browser bekommt der Aktionär einen entsprechenden Hinweis, mit der Bitte sein Email-Konto zu prüfen, angezeigt.
Fallback-Mechanismen bei unberechtigtem Zugriff auf verschlüsselte Links
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dennoch Dritte Innerhalb von 24h nach Versand des Link, Zugang zu diesem erhalten, diesen verwenden und damit Daten modifizieren, greifen mehrere parallele Sicherheitsmechanismen nach etablierten IT Standards. Diese stellen sicher, dass der unbefugte Zugriff entdeckt wird und bei Bedarf, alle modifizierten Daten identifiziert und wieder korrigiert werden können. Diese Standards involvieren die Zusammenarbeit aller drei Parteien: Aktionäre, Gesellschaft, Aktienregister-Team.