Willkommensbrief für Aktionäre der Bank

Tragen Banken über die SIX SIS SECOM Aktionärinnen neu ins Register ein, übermitteln sie nur die Postadresse – nie eine E-Mail-Adresse. Diese Aktionärinnen sind digital zunächst nicht erreichbar.

Der Willkommensbrief löst das: ein PDF mit QR-Code, das Sie einmalig per Post versenden. Über den QR-Code gelangt die Aktionär*in direkt in ihr Konto und hinterlegt dort ihre E-Mail-Adresse.

Inhalt

Warum Papier der einzige Weg ist

Alle anderen Wege setzen eine E-Mail-Adresse voraus, die noch gar nicht existiert: Ein Mailing erreicht nur, wer bereits eine hinterlegt hat, und die automatische Datenaktualisierung schliesst Aktionär*innen ohne E-Mail-Adresse ausdrücklich aus.

Der Brief mit QR-Code ist deshalb der einzige Einstieg – danach läuft die Kommunikation digital.


Voraussetzungen

  • Ihr Abo enthält die Dokumenterstellung (Depotauszüge und weitere Dokumente).
  • Für Ihre Gesellschaft ist die Dokumentart «Willkommensbrief» hinterlegt.

Fehlt eines von beidem, sehen Sie weder die Dokumenterstellung noch den Bildupload. Melden Sie sich bei uns – wir richten die Dokumentart für Sie ein.


Einrichtung

Beides finden Sie unter Gesellschaft in den Einstellungen:

Feld Bedeutung
Ansprechpartner Namen der Personen, die im Brief als Kontakt erscheinen. Mehrere Namen durch Komma trennen.
Bild für Briefkopf im Depotauszug Ihr Briefkopf als PNG, mindestens 2000 × 200 Pixel, 300 dpi für guten Druck.

Einstellungen der Gesellschaft mit dem Feld Ansprechpartner

Abschnitt Bild für Briefkopf im Depotauszug mit Upload und Vorgaben

Ohne eigenes Bild trägt der Brief unseren Standard-Briefkopf «Das Aktienregister».

Drucken Sie auf eigenem Briefpapier? Laden Sie ein weisses Bild hoch, um den Briefkopf auszublenden.

Das Bild gilt für alle PDF-Dokumente Ihrer Gesellschaft – auch für Depotauszüge und Steuerbescheinigungen. Ein weisses Bild blendet den Briefkopf überall aus.


Vorgehen

Sobald eine Bank eine Aktionärin neu einträgt, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff «Für … wurden … neu eingetragen». Handelt es sich um eine neu angelegte Aktionärin, enthält die E-Mail bereits den Hinweis auf das Begrüssungsschreiben.

  1. Öffnen Sie die Aktionär*in über die Aktionärsliste.
  2. Im Abschnitt «Depotauszüge, etc.» öffnen Sie «Dokumentart wählen» und wählen «Willkommensbrief».
  3. Klicken Sie auf «Dokument erstellen» und versenden Sie das PDF per Post.

Depotauszüge, etc. mit geöffneter Dokumentart-Auswahl und Willkommensbrief

Erstellen Sie den Brief immer hier, bei der einzelnen Aktionär*in. Der Link «Zur Dokumenterstellung und -versand für alle Aktionäre» führt zur Sammelerstellung – dort entstünde ein Willkommensbrief für jede Aktionär*in Ihres Registers, nicht nur für den neuen Eintrag.

Versenden Sie den Brief zeitnah. Der QR-Code ist 45 Tage gültig. Danach führt er nicht mehr direkt ins Konto; Aktionär*innen mit hinterlegter E-Mail-Adresse erhalten stattdessen einen Einmalcode per E-Mail.

Erhalten Sie die Benachrichtigung nicht, prüfen Sie auf der Seite Gesellschaft in der Liste der Administrator*innen, ob die Benachrichtigungen für Ihr Konto aktiviert sind. Das können Sie selbst umstellen.


Den QR-Code testen

Wird der QR-Code verwendet, erhält die Aktionärin eine E-Mail mit dem Betreff «Erfolgreiches Login». Beim Testen würde also eine echte Aktionärin benachrichtigt.

Legen Sie sich deshalb eine Testaktionär*in mit Ihrer eigenen E-Mail-Adresse an. Dann geht die Login-Benachrichtigung an Sie. Eine Vorschau ohne Benachrichtigung gibt es nicht.


Was im Brief steht

Der Brief kündigt an, dass Korrespondenz und Dokumente künftig per E-Mail zugestellt werden, und bittet um Hinterlegung der E-Mail-Adresse.

Möchte eine Aktionär*in weiterhin Post erhalten, stellt sie das in ihrem Konto unter der Versandart selbst um – oder Sie ändern es für sie.


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