Inhalt
- 1. Beim Aktionär sind keine Anteile eingetragen. Liegt dies daran, dass das Formular der Bank “Eintragungsgesuch” nicht bei der Bank ausgefüllt wurde?
- 2. Wie kann ich die Daten zu einer Aktionärsnummer einsehen?
- 3. Die Aktionärsnummer X ist Ehepartnern als ein Eintrag zugeteilt. Das Ehepaar befindet sich jedoch in Scheidung und hat die Anteile aufgeteilt. Beide haben nun eine neue Aktionärsnummer erhalten. Was geschieht in diesem Zusammenhang mit der ursprünglichen Aktionärsnummer X?
- 4. Der Aktionär Z war zuvor unter der Aktionärsnummer A eingetragen. Aufgrund einer Erbschaft hat er Anteile an seine Kinder verteilt. Auffällig ist jedoch, dass Herr Z auch unter der Aktionärsnummer B eingetragen ist. Weshalb ist er unter zwei unterschiedlichen Aktionärsnummern geführt?
- 5. Zwei Ehepartner sind laut Aktienregister unter den Nummern 1, 2 und 3 eingetragen. Auffällig ist, dass unter der Aktionärsnummer 3 ein abweichender Vorname eingetragen ist. Wie soll ich dies behandeln?
1. Beim Aktionär sind keine Anteile eingetragen. Liegt dies daran, dass das Formular der Bank “Eintragungsgesuch” nicht bei der Bank ausgefüllt wurde?
Schauen Sie zur Kontrolle alle Transaktionen des Aktionärs in der Transaktionsliste an. Sind zuletzt die Aktien an den Dispoaktionär übertragen wurden, hat der Aktionär die Aktien in seinem Bankdepot liegen, aber das Formular “Eintragungsgesuch” ist nicht bei der Bank unterschrieben. Dieses ist nötig, damit die Bank den Aktionär im Aktienregister eintragen kann.
2. Wie kann ich die Daten zu einer Aktionärsnummer einsehen?
Hierzu geben Sie diese Nummer in das Suchfeld unter dem Menüpunkt Start ein und klicken auf den Button mit dem Such-Icon. Wird kein Aktionär mit der gesuchten Nummer angezeigt, ist dieser nicht vorhanden. Aktionärsnummern müssen nicht durchgängig vergeben sein und können sich durch verschiedene Aktionen verändern.
3. Die Aktionärsnummer X ist Ehepartnern als ein Eintrag zugeteilt. Das Ehepaar befindet sich jedoch in Scheidung und hat die Anteile aufgeteilt. Beide haben nun eine neue Aktionärsnummer erhalten. Was geschieht in diesem Zusammenhang mit der ursprünglichen Aktionärsnummer X?
Diese bleibt im System erhalten, allerdings mit dem aktuellen Aktienbestand von 0 Aktien. Dies ist wichtig, damit rückwirkend jederzeit der Aktienbesitz zum Zeitpunkt Y nachvollzogen werden kann. Aus juristischer Sicht sind das Ehepartner und nach der Scheidung die einzelnen Personen drei verschiedene juristische/natürliche Personen. Daher existieren entsprechend drei Einträge, welche zu den jeweils verschiedenen Zeitpunkten Aktien besassen.
4. Der Aktionär Z war zuvor unter der Aktionärsnummer A eingetragen. Aufgrund einer Erbschaft hat er Anteile an seine Kinder verteilt. Auffällig ist jedoch, dass Herr Z auch unter der Aktionärsnummer B eingetragen ist. Weshalb ist er unter zwei unterschiedlichen Aktionärsnummern geführt?
Sieht man sich die Transaktionsliste an, findet man, dass seine Aktien nach der Dematerialisierung bei der Bank 1 eingetragen wurden. Anschliessend aber wieder in einzelnen Paketen ausgebucht (Transaktion an Dispo) und anschliessend an die Kinder eingebucht. Ausserdem wurde ein Paket an Ihn selbst bei der Bank 2 (sichtbar in den Details der Transaktion) eingetragen.
Bei der Eintragung von Aktionären in das Aktienregister liefern die Banken lediglich die Namen der Aktionäre und deren Adresse. Umlaute und Sonderzeichen können die Banken nicht übertragen. Das-Aktienregister.ch versucht bei der Eintragung automatisch zu prüfen, ob ein Aktionär mit diesen Daten bereits vorhanden ist.
Weichen die Daten von der Bank aber zu stark von den Daten im Aktienregister ab, kann der Aktionär nicht eineindeutig identifiziert werden. Dann wird ein neuer Aktionär mit den Daten der Bank angelegt. In der Info Email dazu an die Administratoren der Gesellschaft wird darauf hingewiesen. Kommt es hierbei zu einer doppelten Eintragung, können die Administratoren die beiden Einträge zusammenziehen.
5. Zwei Ehepartner sind laut Aktienregister unter den Nummern 1, 2 und 3 eingetragen. Auffällig ist, dass unter der Aktionärsnummer 3 ein abweichender Vorname eingetragen ist. Wie soll ich dies behandeln?
Sie müssen prüfen, ob zwei der Einträge dieselbe juristische/natürliche Person repräsentieren. Dann können Sie diese zusammenlegen. Oft kommt es vor, dass bei der Bank das Depot einem anderen Familienmitglied gehört, dann muss der Eintrag erhalten bleiben. Ist dagegen der Name im Aktienregister z.B. ein Rufname und die Bank hat den Namen aus amtlichen Dokumenten geliefert, so können die Einträge zusammengelegt werden. Beachten Sie, dass Sie vorher ggf. bei beiden Einträgen den korrekten amtlichen Namen eintragen.