[Q&A] Grundlegendes für Aktionäre

Sind meine Aktien der AG bei Ihnen hinterlegt oder lediglich registriert?

Dies hängt von den Statuten ab. In den meisten Fällen lediglich registriert. Wenn die Statuten den “aufgeschobenen / aufgehobenen Titeldruck” erlauben, darf man von “hinterlegt” sprechen. Werden die Aktien als Zertifikat ausgegeben, dann ist der Ort des Zertifikats, der Ort der Hinterlegung. Sind diese als Bucheffekten ausgestaltet, liegen diese bei Ihrer Bank bzw. genau genommen bei der SIX SIS AG, dem Schweizer Zentralverwahrer.

Muss ich bei meiner Bank etwas beantragen/unternehmen, damit ich meine Aktien dort hinterlegen kann?

Ein Aktionär oder die Gesellschaft kann über Das-Aktienregister.ch die Aktien des Aktionärs Aktien an die Bank senden. Dies geht aber nur, wenn die Aktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Bei den meisten KMU ist dies nicht der Fall. (Konkret für den Steller der Frage: dies geht für Sie nicht.).

Haben Sie ein Aktienzertifikat, können Sie dies alternativ bei Ihrer Bank einlagern lassen. Dies ist aber selten üblich da mit Kosten und Aufwand verbunden.


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