Übersicht
VRP und Assistenz
Beide Parteien sollten 1 Woche vor der Generalversammlung:
- Zugangsdaten erhalten
- Audio-Video-Screenshare Setup geprüft haben
Ein Testdurchlauf mit einer Test-GV empfiehlt sich dringend.
Das Verkünden der Ergebnisse sollte in absoluter Zahl Stimmen erfolgen.
Protokollführer
Wir verfügen über eine dedizierte Ansicht für diesen mit allen relevanten Kennzahlen, welche in Echtzeit dargestellt werden.
Der Protokollführer sollte daher 1 Woche vor der Generalversammlung:
- Zugangsdaten erhalten
- Audio-Video Setup geprüft haben
- Eine Einführung in die dedizierte Ansicht erhalten haben.
[WICHTIG] Während der GV aktiviert der Protokollführer die einzelnen Traktanden zur Abstimmung und schliesst diese vor der Verkündung der Ergebnisse.
Nach der GV erstellt und versendet der Protokollführer das Protokoll zur Generalversammlung an die Aktionäre.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Dieser sollte rechtzeitig in die Vorbereitung der Versammlung einbezogen werden. D.h. er sollte die Einladung gesehen und geprüft haben. Die genaue Roadmap der Abstimmprozesse (Start/Ende, etc). sind dem UNAB transparent zu machen. Es empfiehlt sich den gesamten Abstimmprozess des Aktionärs mit dem UNAB einmal durchzuspielen und dabei v.a. auch die relevanten Texte abzustimmen. Es muss geklärt werden ob und wie der UNAB dedizierte Vollmachten braucht. Eine Vorschau des Berichtes für den UNAB sollte diesem vor Abstimmungsbeginn vorgelegt und seine Fragen beantwortet werden.
Vom System bekommt der UNAB am Morgen nach der Vorab-Abstimmung automatisch eine Email mit dem Bericht (PDF) zugestellt.
Der UNAB sollte 1 Woche vor der Generalversammlung:
- Zugangsdaten erhalten
- Audio-Video Setup geprüft haben
Die Aktionäre
Das Konzept des UNAB und seine Rolle bei der Vorab-Abstimmung ist den wenigsten Aktionären geläufig. Daher ist bei der Kommunikation unbedingt darauf zu achten, dass sehr klar kommuniziert wird, dass das Erteilen der Weisungen dazu führt, dass der UNAB die Stimmen bei der GV Vertritt und der Aktionär während der Video GV nicht mehr abstimmen kann.
Es muss entschieden und kommuniziert werden, ob Aktionäre mit Weisungen and den UNAB Zutritt zur Video GV erhalten oder nicht.
Für die Durchführung der GV empfiehlt es sich allen Aktionären dediziert Nutzername/PW zukommen zu lassen, falls verschlüsselte Links in seltenen Fällen Probleme machen.
Vollmachten
Vollmachten, welche dritte Personen die Vertretung bei der Abstimmung erlauben, können im System hinterlegt werden (Menü Generalversammlung -> Abstimmung -> Vollmachten). Die vertretende Person muss vorher im System als Aktionär angelegt werden, insofern Sie es noch nicht ist.
Bei der Abstimmung kann nur einheitlich (eigene Stimmen und Stimmen durch Vollmacht) abgestimmt werden. Unterschiedliche Stimmenabgaben für Stimmrechte durch Vollmacht und eigene Stimmrechte ist nicht möglich. Kann aber über den Support im System eingetragen werden.
Ausstandspflicht bei der Abstimmung
Bei gewissen Traktanden dürfen betroffene Aktionäre nicht abstimmen:
| Traktandum | Betroffene Person | Stimmberechtigt? |
|---|---|---|
| Wahl VR-Mitglied | Das zu wählende Mitglied | ✅ Ja |
| Entlastung VR-Mitglied | Das zu entlastende Mitglied | ❌ Nein |
Wichtig bei kontrollierten Gesellschaften: Kontrolliert ein VR-Mitglied eine andere Aktionärin (z.B. Stiftung, Holding), ist auch diese bei der Entlastung des Kontrollierenden nicht stimmberechtigt.
Es liegt in der Verantwortung des VR, dass niemand abstimmt, der nicht stimmberechtigt ist. Erstellen Sie vor der GV eine Liste der bei jedem Traktandum nicht stimmberechtigten Aktionäre.
Grenzen der UNAB-Vertretung
Der UNAB muss sich strikt an die im Vorfeld erteilten Weisungen halten:
- Keine Weisungen = Enthaltung: Bei neuen Anträgen oder Gegenkandidaten muss sich der UNAB mit allen vertretenen Stimmen enthalten
- Tagespräsident-Wahl: Ohne explizite Weisung → Enthaltung
- Gegenkandidaten: Ohne Weisung für spezifischen Kandidaten → Enthaltung bei allen
Empfehlung: VR-Mitglieder und Aktionäre mit Kontrollverhältnissen sollten ihre Stimmen selbst vertreten, um flexibel auf Situationen reagieren zu können.
Statuten prüfen
Die Statuten bestimmen, wie Enthaltungen behandelt werden:
- Variante A: Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen
- Variante B: Nur Ja/Nein werden gezählt, Enthaltungen neutral
Fordern Sie aktuelle Statuten an, um die Auswirkungen zu verstehen.
Externe Gäste zur Video-GV einladen
Für bestimmte Generalversammlungen kann es notwendig sein, externe Fachpersonen wie Notare, Rechtsanwälte oder Berater temporär zur Video-GV zuzulassen.
URL für Gäste teilen
Administratorinnen können die Video-GV-URL direkt mit externen Gästen teilen. Diese URL ermöglicht den Zugang zum Video-Raum ohne Registrierung als Aktionärin. Die URL ist bei den Einstellungen zur GV unter Gäste einladen einsehbar.
Teilnehmer verwalten
Während der laufenden Video-GV haben Administrator*innen die Möglichkeit, Teilnehmer aktiv zu verwalten:
- Gäste hinzufügen: Externe Personen können über die Einladungsfunktion spontan zur laufenden Sitzung hinzugefügt werden
- Teilnehmer entfernen: Falls notwendig, können Administrator*innen Teilnehmer aus dem Video-Raum entfernen
Dies gewährleistet flexible Kontrolle über die Teilnehmerliste während der gesamten Generalversammlung.
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