Aktualisierung der Nutzerdaten durch die Aktionäre

Inhalt

So funktioniert es

Alle Aktionäre werden einmal pro Jahr per Email angeschrieben (insofern die Email-Adresse im Aktienbuch vorliegt).

Sie werden gebeten auf einen sicheren Link in der Email zu klicken und erhalten anschliessend eine Übersicht der im Aktienbuch gespeicherten persönlichen Daten.

Diese können die Aktionäre prüfen und bei Bedarf korrigieren.

Bestätigt der Aktionär seine Daten nicht, wird er einmal pro Monat erneut gefragt.

Ändert der Aktionär seine Daten im Aktienbuch, werden zwei Emails mit einer Übersicht der vorgenommenen Änderungen versendet.

Die Erste geht an den Aktionär selbst. Damit kann er seine Änderungen prüfen und anschließend archivieren.

Die zweite Email geht an die Administratoren des Aktienbuches. Damit entsteht eine zweite Prüfinstanz, welche die Korrektheit der Daten bestätigt.

Der Aktionär muss seine Daten nur einmal für alle Unternehmen ändern.

Vorteile für Aktiengesellschaften und Treuhänder

  • Reduktion von Flüchtigkeitsfehlern durch Vier-Augen-Prinzip (Unternehmen und Aktionär)
  • Reduktion von Aufwand für das Unternehmen
  • Qualität der Daten im Aktienbuch wird gesteigert
  • Vorbeugung von Konflikten und Rechtsstreiten durch stets valide/aktuelle Daten
  • Das Thema Geldwäsche wird immer strenger verfolgt und das Unternehmen ist damit bereit für kommende neue Vorschriften des Gesetzgebers.

Ihre Daten sind sicher

Wir verwenden stets aktuelle Sicherheitsmechanismen nach Enterprise Standard.

Der Link in der initialen Email an den Aktionär ist nur 24h Stunden gültig, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Alle Daten werden ausschliesslich verschlüsselt per SSL übertragen. Alle relevanten HTTP Header, um Datendiebstahl zu verhindern werden ebenfalls gesetzt.

Zusätzlich kann der Nutzer ein Passwort anlegen und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.

Alle Daten liegen ausschliesslich in der Schweiz und sind durch Firewall, IDS, Backups, Web Application Firewall, etc gesichert.

Hinweis für Neukunden

Bevor Ihre Aktionäre das erste Mal eine Email von Das-Aktienregister.ch erhalten, sollten Sie diesen die Zusammenarbeit auf etablierten Kommunikationskanälen ankündigen. Sonst erhalten die Aktionäre eine unerwartete Email von einer Webseite, welche diese nicht kennen, mit sehr vertraulichen Daten.

Ist die Zusammenarbeit mit Das-Aktienregister.ch nicht angekündigt, werden die Emails zur Datenprüfung zu vielen verwundert-kritischen Rückfragen seitens der Aktionäre führen.


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